In den vergangenen Jahren erfreuen sich Drohnen für Film- und Fotoaufnahmen zunehmend großer Beliebtheit. Da bei der Nutzung verschiedene Aspekte zu beachten sind, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten, weist die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler darauf hin, dass Drohnenflüge im Stadtgebiet zuvor verpflichtend beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen.
Damit die Anmeldung schnell und unkompliziert erfolgen kann, hat die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite unter http://bad-neuenahr-ahrweiler.de/drohne ein Formular hinterlegt, dass sich Interessierte herunterladen und ausgefüllt an die Stadtverwaltung senden können, am besten unkompliziert per E-Mail an ordnungsamt@bad-neuenahr-ahrweiler.de. Im Formular werden zum Beispiel Angaben zur Örtlichkeit und zum Zeitraum des Drohnenflugs, technische Details der Drohne aber auch zur möglichen Versicherung und zum Datenschutz abgefragt.
Die Stadtverwaltung dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Kooperation, die einen Beitrag zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, zum Schutz von Eigentum sowie zur Einhaltung der Persönlichkeitsrechte beiträgt.

