Die abschließende Frist zur Einreichung von Anträgen zur Förderung des Wiederaufbaus nach der Flutkatastrophe vom Juli 2021 rückt näher: Spätestens am 30. Juni 2026 müssen die vollständigen Unterlagen jeweils bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht sein. Nach diesem Zeitpunkt können keine Anträge mehr gestellt werden; eine Förderung aus der Aufbauhilfe wäre dann nicht mehr möglich. Informationen zur Antragstellung bietet die ISB unter: isb.rlp.de/unwetterhilfen.
Zudem gibt es für Vereine unter gewissen Voraussetzungen auch die Möglichkeit, eine Aufbauhilfe als „nicht-kommunaler Träger öffentlicher Infrastruktur“ zu stellen. Hier erfolgt eine Förderung dann auf Grundlage der tatsächlichen Anschaffungskosten durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Anträge auf diesem Förderweg müssen über die Stadtverwaltung eingereicht werden. Sofern Unsicherheiten bei der richtigen Auswahl des Förderweges bestehen oder bei der Stellung eines Antrages bei der ADD Unterstützung benötigt wird, steht die Stadtverwaltung gerne mit Rat und Tat zur Seite. Entsprechende Anliegen sollten so schnell wie möglich unter Angabe des Sachverhalts und der Kontaktdaten einer Ansprechperson per E-Mail an aufbausteuerung@bad-neuenahr-ahrweiler.de gerichtet werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die notwendigen Informationen bis spätestens Mittwoch, 15. April, in der Verwaltung vorliegen sollten, damit etwaige Prüfungen und Abstimmungen ohne Zeitdruck erfolgen können.
Vor diesem Hintergrund appelliert die Stadtverwaltung insbesondere an die Vereine aus Bad Neuenahr-Ahrweiler, die entsprechende Flutschäden zu vermelden haben, beispielsweise aus dem Bereich Ausstattung oder Material, aber bislang noch keinen Antrag gestellt haben, dies nachzuholen und ihre Unterlagen bis zur finalen Frist fertigzustellen und einzureichen.

