Rettungswege für große Einsatzfahrzeuge müssen im Ernstfall auch in den engen Straßen der Innenstädte von Bad Neuenahr-Ahrweiler gewährleistet sein. Daher erinnert die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler an die Einhaltung der festgelegten Regelungen hinsichtlich der Sondernutzung dieser Bereiche, zum Beispiel durch Warenauslage, Werbeaufsteller, Blumenkübel oder Bestuhlung im Rahmen der Außengastronomie.
Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass Sondernutzungen an rechtliche Vorgaben hinsichtlich Abständen und Größen gebunden sind, die in den jeweiligen Gestaltungssatzungen für Bad Neuenahr und Ahrweiler (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/politik/ortsrechtsammlung) sowie im Landesstraßengesetz festgeschrieben sind. So soll sichergestellt sein, dass im Ernstfall die Befahrbarkeit der Innenstädte durch einen 3,5 Meter breiten freien Streifen durchgehend sichergestellt ist. Die Stadt weist ferner darauf hin, dass Lieferverkehr in den Innenstädten grundsätzlich nur bis 11 Uhr gestattet ist und diese darüber hinaus mit Ausnahme von Sondergenehmigungen weder aus privaten noch aus geschäftlichen Gründen mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden dürfen. Das Ordnungsamt wird in den kommenden Monaten verstärkt Kontrollen durchführen, um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Für Sondernutzungen ist zudem eine entsprechende Erlaubnis erforderlich, die bei der Stadtverwaltung beantragt werden kann. Ein Vordruck zur Beantragung einer Erlaubnis ist unter https://s.rlp.de/HZKS0Fx hinterlegt. Wer noch nicht über eine (ausreichende) Sondernutzungserlaubnis verfügt oder weitere Informationen zu Gebühren, Regelungen und Ausnahmen benötigt, kann sich diesbezüglich auch direkt beim städtischen Ordnungsamt unter Tel. 02641/87-144 melden oder eine Mail an ordnungsamt@bad-neuenahr-ahrweiler.de schreiben.

