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Kreisstadt sucht für zwei Bezirke neue Schiedsleute 

Um kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten beizulegen, aber vor allem um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, übernehmen Schiedspersonen – mit Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen – eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe. Für die Besetzung des Schiedsamtsbezirks Bad Neuenahr-Ahrweiler I (Ahrweiler, Bachem, Ramersbach, Walporzheim) und für den Schiedsamtsbezirk Bad Neuenahr-Ahrweiler II (Stadtteil Bad Neuenahr) sucht die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zum 1. Dezember 2026 interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung von Hausordnungen, bei Schmerzensgeld oder sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Bei der Tätigkeit als Schiedsperson handelt es sich um ein Ehrenbeamtenverhältnis des Landes Rheinland-Pfalz. Die Schiedsperson wird auf Vorschlag des Stadtrates von der Direktorin des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler ernannt. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre.

Die Bewerberinnen und Bewerber für das Amt einer Schiedsperson müssen mindestens 30 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben und aufgrund ihrer Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedspersonen können für ihr Amt u.a. durch das Schiedsamtsseminar und durch regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend ausgebildet werden. Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. unter www.schiedsamt.de.

Interessenten für das Amt einer Schiedsperson können sich schriftlich bis zum 7. September 2026 bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler bewerben.

Der formlosen Bewerbung soll ein tabellarischer Lebenslauf beigefügt werden. Gerne können weitere Unterlagen beigefügt werden, die zusätzliche Auskünfte über die Befähigung und fachliche Leistung der Bewerberin oder des Bewerbers geben. Für telefonische Rückfragen steht bei der Stadtverwaltung Herr Achim Schäfer unter der Telefonnummer 87-241 gerne zur Verfügung.