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Katzenschutzverordnung tritt am 1. Oktober in Kraft

Ab dem 1. Oktober 2026 tritt die neue Katzenschutzverordnung in Kraft. Diese regelt die Pflichten für Besitzer von Katzen mit unkontrolliertem Freigang. Demnach können in der Kreisstadt freilebende Katzen besser geschützt werden. Rechtsgrundlage für den Erlass dieser Verordnung, die der Stadtrat Ende April einstimmig verabschiedet hatte, stellt das Tierschutzgesetz dar.

Ziel ist es, die Anzahl freilebender Katzen in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, bei denen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festzustellen sind, zu minimieren – und all diese Folgen bei diesen Tieren zukünftig zu vermeiden. Die Regelungen der Katzenschutzverordnung betreffen freilaufende Katzen, die einen Halter haben und zum Erhalt der Populationen freilebender Katzen beitragen.

Was bedeutet dabei die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht?
Wer im Schutzgebiet – darunter ist das Stadtgebiet mit allen Ortsbezirken zu verstehen – eine Katze hält und dieser unkontrollierten freien Auslauf gewährt, hat diese zu kennzeichnen und in einer Datenbank registrieren zu lassen. Der Nachweis über die Registrierung ist der zuständigen Behörde vom Katzenhalter auf Verlangen vorzulegen.

Was ist mit Kastrationspflicht?
Wer im Schutzgebiet eine fortpflanzungsfähige Katze hält, darf dieser keinen unkontrollierten freien Auslauf gewähren. Der Katzenhalter hat der zuständigen Behörde auf Verlangen einen Nachweis darüber vorzulegen, dass die von ihm gehaltene Katze nicht fortpflanzungsfähig ist.

Sind Restriktionen möglich?
Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler kann im Einzelfall dafür sorgen, dass eine Katze, die unkontrollierten freien Auslauf hat, gekennzeichnet und registriert wird.  Sie kann auch die Kastration einer Katze anordnen – dies geschieht dann auf Kosten des Katzenhalters.

Wer darf freilaufende Katzen in Obhut nehmen?
Dafür berechtigt ist die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler oder ein Tierheim oder eine Tierschutzorganisation.  Dies gilt für nicht gekennzeichnete und/oder fortpflanzungsfähige und/oder nicht vollständig registrierte Katzen, die im Gebiet der Stadt aufgegriffen werden.

Die Katzenschutzverordnung ist auf dem Stadtportal in der Ortsrechtssammlung zu finden.
Hier der Link: www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/politik/ortsrechtsammlung/