Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich im Rahmen der Eigenvorsorge vor Starkregen und Hochwasser mit dem Einbau von Rückstauklappen zu befassen. Die individuelle Eigenvorsorge leistet neben den übergeordneten, öffentlichen Maßnahmen der Stadt einen wichtigen Beitrag zum Schutz von privatem Eigentum. Nach der geltenden Rechtslage sind Bürgerinnen und Bürger zudem verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Eigenvorsorge zu betreiben.
Ein wichtiger und effektiver Aspekt der baulichen Vorsorge ist der Einbau von Rückstauklappen. Rückstauebene für private Grundstücke - also der Bereich, aus dem im Ernstfall Wasser in ein Gebäude eindringen kann - ist immer die jeweilige Straßenoberfläche. Auch aus umliegenden Bereichen der überlasteten Kanalisation kann es durch sogenannte „kommunizierende Kanäle“ (gleichmäßige Ausdehnung) zu Rückstau kommen, selbst wenn der lokale Kanal nicht akut überlastet ist.
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich daher immer für unterhalb der Rückstauebene befindliche Abwässer absichern. Besonders sinnvoll ist der Einbau von Rückstauklappen, die beim Schmutzwasseranschluss fäkalientauglich sein müssen. Ebenfalls sollen Grundstückseigentümer prüfen, inwieweit Bodenabläufe aus ihrem Eigentum an die Kanalisation angeschlossen sind, weil es auch hierüber zu einem Rückstau mit der Folge des Eindringens von Abwässern in die Keller kommen kann.
Weitere Aspekte der baulichen Vorsorge umfassen zum Beispiel Flächenentsiegelung und die professionelle Abdichtung von Fenstern, um Grundstück und Eigentum im Ernstfall effektiv und zügig gegen eindringendes Wasser schützen zu können.
Weitere Informationen zum Thema Rückstauklappen können bei den ansässigen Sanitärbetrieben angefragt werden.

