Rathaus
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, © Christoph Steinborn

Bürgersteige von Herbstlaub befreien

In Bad Neuenahr-Ahrweiler übernimmt die Stadt gemäß Straßenreinigungssatzung die Reinigung einiger öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und erhebt dafür Gebühren. Welche Straßen durch die Stadt wie häufig gereinigt werden, ist im Straßenverzeichnis geregelt. Die Satzung und das Verzeichnis können auf der Internetseite der Stadt unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/straßenreinigung eingesehen werden.

Zur Reinigung der Bürgersteige sind Grundstückseigentümer grundsätzlich – unabhängig von der Straßenreinigungssatzung - selbst verpflichtet. Im Herbst ist dabei insbesondere die Entfernung von rutschigem Laub wichtig, damit alle Bürgerinnen und Bürger auch in der nassen und dunklen Jahreszeit sicher zu Fuß unterwegs sind. Auch Kehricht, Schlamm und Unrat können zu Stolperfallen werden. Zudem müssen Straßenrinnen, Gräben und Abläufe sowie Entwässerungseinrichtungen freigehalten werden, damit Regenwasser abfließen kann.

Die Stadt dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihren Beitrag zur Sicherheit im öffentlichen Raum zu jeder Jahreszeit.