Mit einer Pressemitteilung vom 27. April 2026 hat die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, Drohnenflüge im Stadtgebiet vorab dem städtischen Ordnungsamt anzuzeigen. Hierbei handelte es sich um einen bedauerlichen Kommunikationsfehler. Eine solche Anzeigepflicht besteht nicht. Bei privaten oder gewerblichen Drohnenflüge sind, die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. Darüberhinausgehende, besondere Verpflichtungen in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bestehen nicht. Für die entstandenen Irritationen bittet die Stadtverwaltung um Entschuldigung.

