Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler informiert, dass in Kürze die jährlichen Abrechnungen über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung versendet werden. Abgerechnet werden die Wasserzählergrundgebühr, die bezogene Wassermenge, Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung und der wiederkehrende Beitrag Niederschlagswasser für das Jahr 2025. Ferner erfolgt die Anforderung der Vorausleistungen für das Jahr 2026. Diese werden grundsätzlich vierteljährlich zur Mitte eines Quartals zur Zahlung fällig.
Es wird um Verständnis gebeten, wenn in den ersten Tagen nach dem Versand der Abrechnungen die Telefonleitungen häufig belegt und Ansprechpartner nicht sofort erreichbar sind. Es wird empfohlen, etwaige Änderungen, beispielsweise zu Adressen, Namen oder Wechsel des Grundeigentums, schriftlich mitzuteilen. Für Fragen zu den Abrechnungen stehen die Mitarbeitenden des städtischen Wasserwerkes und Abwasserwerkes unter Tel. 02641/87-177 oder 02641/87-142 gerne zur Verfügung. Bei Rückfragen zur Zahlungsabwicklung ist die Stadtkasse unter Tel. 02641/87-182 oder 02641/87-236 zu erreichen.
Vorteilhaft ist die Teilnahme am Abbuchungsverfahren. Dies erspart nicht nur Zeit und Wege, sondern bei verspäteter Zahlung auch unnötige Kosten an Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Das SEPA-Lastschriftmandat, das jederzeit widerrufen werden kann, muss der Stadtverwaltung – Stadtkasse – schriftlich und unterschrieben mitgeteilt werden. Das Formular zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren kann unter Tel. 02641/87-182 oder 02641/87-236 angefordert werden bzw. steht auch im Stadtportal unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de (Stadtverwaltung, Bürgerservice, Formulare) zur Verfügung.

