Stauanlagenschau nach § 101 Landeswassergesetzdes Hochwasserrückhaltebeckens „Gimmigen“

Im Vollzug des § 101 Landeswassergesetz findet am 12. November 2025 eine Stauanlagenschau des Hochwasserrückhaltebeckens „Gimmigen“ Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler statt.

Beginn: 10.00 Uhr
Treffpunkt: Absperrbauwerk

Den Eigentümern und Anliegern sowie den Nutzungsberechtigten und den nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbänden wird hiermit gemäß § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz Gelegenheit zur Teilnahme gegeben

Nähere Auskünfte erteilen die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler (Herr Beier, Tel. 02641/87-163) sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz – (Herr Schäfer, Tel. 0261/120-2936).

Im Auftrag
Gez. Sebastian Waldhans
(Oberbaurat)