Einberufung von Ersatzpersonen in den Stadtrat und den Ortsbeirat Ahrweiler der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Aufgrund von Mandatsniederlegungen waren gemäß § 45 Abs. 1 des Kommunalwahl-gesetzes (KWG) die Einberufung folgender Ersatzpersonen in den Stadtrat sowie den Ortsbeirat Ahrweiler der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erforderlich, deren Namen gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) bekanntgemacht werden:

Stadtrat: Johannes Stieber
Ortsbeirat Ahrweiler:  Andreas Hänsch

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 16.10.2025
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister