Für alle Fälle vorbereitet

Sobald Situationen eintreten, die ungewohnt sind, geraten wir in Stress. Es ist gut, wenn man sich in einer ruhigen Minute bereits damit beschäftigt hat.

Ob bei WaldbrandStarkregen oder Hochwasser – hier erhalten Sie wichtige Informationen und praktische Tipps, wie Sie sich richtig verhalten, Gefahren minimieren und sich sowie andere schützen können.

Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und übersichtlich Orientierung zu geben, damit Sie im Ernstfall vorbereitet sind und besonnen handeln können.


Naturgefahrenportal des DWD

Das Naturgefahrenportal wurde vom Deutschen Wetterdienst (DWD) gemeinsam mit verschiedenen Bundesbehörden und Ländern entwickelt. Es bündelt Warnungen zu Wettergefahren, Hochwasser, Sturmfluten und Bevölkerungsschutz in einer einheitlichen, barrierearmen Darstellung. Eine interaktive Karte zeigt aktuelle Warnungen farblich abgestuft. Zusätzlich gibt es Informationen zu Risiken, Vorsorge-Tipps und konkrete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Naturgefahren. Das Portal soll bestehende Warnsysteme ergänzen und wurde durch eine Gesetzesänderung beim DWD 2024 ermöglicht.

Für den Notfall vorsorgen

Die Broschüre "Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

  • Gut vorbereitet

    • Halten Sie Kerzen, Taschenlampen und ggf. ein UKW-Radio mit Batterien parat

    • Legen Sie einen Vorrat an Lebensmitteln für 10 Tage an - Checkliste

    • Bereiten Sie Notgepäck und eine Dokumentenmappe vor, falls Sie ihr Zuhause verlassen müssen. Helfen Sie ihren Nachbarn, falls diese nicht selbständig in der Lage sind Ihr Zuhause zu verlassen

    • Flucht- und Rettungswege freihalten (z.B. nicht durch Gegenstände versperrt)

    • Schalten Sie im Ereignisfall Rundfunk und Fernsehen ein 

    • Achten Sie auf Mitteilungen in den Sozialen Netzwerken der zuständigen Behörden