Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2026 den Beschluss gefasst, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Wiesenweg“ einschließlich der zugehörigen Änderungen im Wege einer vereinfachten Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.
Der Einleitungsbeschluss des Änderungsverfahrens vom 27.04.2026 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Geltungsbereich
Das Änderungsverfahren betrifft den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wiesenweg“ einschließlich seiner Änderungen bzw. Erweiterungen.
Das ca. 19,9 ha große Plangebiet umfasst im Wesentlichen das vorhandene Gewerbe- und Mischgebiet im Nordwesten des Stadtteils Heimersheim. Es wird im Norden von der Trasse der B 266 und im Westen von der Bebauung zu beiden Seiten der Heppinger Straße bis zum Einmündungsbereich der Straße „Wiesenweg“ begrenzt. Im Folgenden bildet südlich der Gewässerlauf des Mühlenteichs die Begrenzung des Plangebietes. Im Osten verläuft die Gebietsgrenze entlang der östlichen Grenze des Feuerwehrgeländes „Auf dem Flachsmarkt“ und von dort in südliche Richtung wiederum bis zum Mühlenteich.
Einzelheiten ergeben sich aus der nachstehend abgedruckten Karte.
Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Heimersheim, Flur 4,5 und 25 jeweils tlw. (ohne Maßstab)

Planungsanlass
Aufgrund des Mangels an gewerblich nutzbaren Flächen und dem Ziel der Ansiedlung und des Erhalts ortsansässiger Betriebe in diesem Stadtteil soll im Gewerbegebiet „Wiesenweg“ in Heimersheim eine städtebauliche Steuerung dahingehend erfolgen, dass künftig der Schwerpunkt für dort zulässige Nutzungen auf originäre gewerbliche Nutzungen gelegt wird.
Es soll diesen Betrieben erleichtert werden, sich dort anzusiedeln oder entsprechend zu erweitern, ohne in Konkurrenz zu anderweitigen Nutzungen zu stehen, die nach den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt in anderen Bereichen zielführender untergebracht sind.
Diese konkurrierenden Nutzungen sollen daher im Wege der Anpassung der textlichen Festsetzung beschränkt werden (Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes) oder künftig nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanes sein (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Tankstellen und Vergnügungsstätten). Die geplante Feinsteuerung betrifft ausschließlich die innerhalb der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Wiesenweg“ und seiner nachfolgenden Änderungen festgesetzten Mischgebiete gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Gewerbegebiete gemäß § 8 BauNVO.
Die Änderung des Bebauungsplans soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 25.08.2026
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Pascal Rowald
Bürgermeister
