Als volljährige Person erstmalig einen Reisepass beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie in der Regel einen gültigen Reisepass. Das gilt für Erwachsene und für Kinder ab der Geburt.

    Wenn Sie bisher keinen Reisepass hatten, können Sie diesen erstmalig selbst beantragen, wenn Sie volljährig sind. Da in Deutschland ab 16 Jahren ein Personaldokument verpflichtend ist, müssen Sie bereits einen gültigen Personalausweis haben.

    Sie müssen den Reisepass persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Reisepass bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto, angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister; wenn Sie den Reisepass an einer deutschen Auslandsvertretung beantragen, können Ausnahmen hiervon gelten
    • Personalausweis
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    Spezielle Hinweise für Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Bürgerinnen und Bürger können die digitalen biometrischen Passfotos in der benötigten Qualität direkt an den vorhandenen Geräten im Bürgerbüro anfertigen lassen. Das neue technische System PointID® zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess direkt bei der Antragstellung. Die Erfassung des Lichtbildes kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr 6 Euro; der Betrag ist bundesweit festgelegt.

    Zusätzlich können die Bilder auch noch bei zertifizierten Fotodienstleistern angefertigt werden, der diese dann digital an die Behörde übermittelt.

    Analoge, ausgedruckte Passbilder können nicht mehr angenommen und verarbeitet werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn

    • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.

    Für Antragstellende unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 3 Wochen.

    Frist: 3 Wochen

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen