Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat oder Lebenspartnerschaft neu beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
- Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
- bisheriger Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Neuenahr-AhrweilerBürgerinnen und Bürger können die digitalen biometrischen Passfotos in der benötigten Qualität direkt an den vorhandenen Geräten im Bürgerbüro anfertigen lassen. Das neue technische System PointID® zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess direkt bei der Antragstellung. Die Erfassung des Lichtbildes kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr 6 Euro; der Betrag ist bundesweit festgelegt.
Zusätzlich können die Bilder auch noch bei zertifizierten Fotodienstleistern angefertigt werden, der diese dann digital an die Behörde übermittelt.
Analoge, ausgedruckte Passbilder können nicht mehr angenommen und verarbeitet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.
Frist: 2 Wochen
Rechtsgrundlage