Wer in Bad Neuenahr-Ahrweiler aufgrund eines Parkverstoßes im Stadtgebiet Post bekommt, hat ab sofort die Möglichkeit, den weiteren Vorgang komplett digital abzuwickeln. Über den Giro-Code auf dem Hinweis am Fahrzeug sowie über die erste Seite des erhaltenen Schreibens kann das Verwarngeld sofort gezahlt werden. Falls Einwände gegen die Verwarnung bestehen, kann auf der zweiten Seite des Schreibens über einen QR-Code eine Internetseite zur sogenannten „digitalen Anhörung“ aufgerufen werden. Nach der Anmeldung mit den ebenfalls im Schreiben angegebenen Zugangsdaten kann sich die betreffende Person dort direkt zum Sachverhalt äußern, anstatt eine separate E-Mail oder ein Schreiben aufzusetzen. Die dort gemachten Angaben werden an das zuständige Ordnungsamt der Stadt geleitet, das den weiteren Vorgang weiterbearbeitet.
Durch die Digitalisierung des Vorgangs wird der gesamte Prozess beschleunigt, sodass Parkverstöße beschleunigt abgewickelt und abgeschlossen werden können. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Kontaktformular auf der städtischen Internetseite grundsätzlich nicht zur Eingabe von Informationen hinsichtlich Parkverstößen an das Ordnungsamt geeignet ist. Wer nicht den digitalen Weg über den QR-Code des erhaltenen Schreibens nutzen möchte, kann auch die alternativ im Schreiben angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.

