Regelungen für Auto- und Fahrradabstellplätze angepasst

Bei einem Neubau oder auch wenn ein bestehendes Gebäude künftig anders genutzt werden soll, müssen gemäß Landesbauordnung grundsätzlich Kfz-Stellplätze und im Einzelfall auch Fahrradabstellanlagen hergestellt werden. Die genauen Regelungen, unter anderem zu Lage, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze, sind in der städtischen Stellplatzrichtlinie festgelegt, die auch als Grundlage für entsprechende Baugenehmigungsverfahren dient.

Die Stellplatz- und Fahrradabstellplatzrichtlinie wurde nun unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen, einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Verkehrsplanung neu gefasst und im Stadtrat am 12. Mai einstimmig beschlossen. Vorausgegangen war ein Beteiligungsprozess, in dem sich sowohl die Öffentlichkeit als auch im Stadtgebiet regelmäßig planende und tätige Investoren einbringen konnten.

Mit der neuen Richtlinie soll klimaschonende Mobilität (Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs, Berücksichtigung von ÖPNV-Angeboten) gefördert und der ruhende Verkehr besser gesteuert werden. Neu ist unter anderem, dass künftig auch Fahrradabstellplätze verpflichtend eingeplant werden müssen. Im Einzelfall kann die Anzahl notwendiger Kfz-Stellplätze reduziert werden, wenn in der Nähe ausreichend frequentierte Haltestellen des ÖPNV verfügbar sind.

Im Wesentlichen ergeben sich durch die Neufassung folgende Änderungen:

  • Differenzierung von Stellplatzbedarfen nach Wohnungsgrößen
  • Möglichkeit zur Reduzierung des Stellplatzbedarfs, wenn sich das Bauvorhaben in der Nähe von ausreichend frequentierten Haltestellen der ÖPNV befindet
  • Möglichkeit zur Reduzierung des Stellplatzbedarfs für Bauvorhaben des öffentlich geförderten Wohnungsbaus
  • Einführung von Richtzahlen zur Nachweispflicht von Fahrradabstellplätzen

Die neue Stellplatz- und Fahrradabstellplatzrichtlinie kann ab sofort auf der Homepage der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler unter der Rubrik Ortsrechtsammlung eingesehen werden.