Einbeziehungssatzung „Ringener Straße“ 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.05.2026 bis einschließlich zum 23.06.2026.



Digitale Einsichtnahme:

Die Unterlagen des Satzungsentwurfs stehen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung (siehe unten). Auf diese Seite gelangt man auch über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de.



Ort der Auslegung:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

(im Schaukasten des Haupttreppenhauses im zweiten Obergeschoss Altbau – Zugang über das Bürgerbüro).

 

Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:

Tel. Nr. (0 26 41) 87-281

E-Mail: stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de

 

Downloads: (als PDF-Dateien)

Bürgerinformationssystem:

Beschluss des Stadtrats vom 27.04.2026, TOP 10