Kampfmittel - Luftbildauswertung

Kampfmittelbelastung im Stadtgebiet: Untersuchungsergebnisse aus Bad Neuenahr-Ahrweiler einsehbar

Während des Zweiten Weltkrieges war das heutige Stadtgebiet von Bad Neuenahr-Ahrweiler insgesamt 52 Mal Ziel strategischer und taktischer alliierter Luftangriffe. Hauptangriffsziele waren die durch das Ahrtal verlaufenden Bahnstrecken und Eisenbahnbrücken.

Auch über 70 Jahre nach Kriegsende können sich noch Bombenblindgänger und nicht detonierte Munition im Boden befinden, die ein Gefährdungspotenzial aufweisen.

Im Jahr 2017 wurde deshalb seitens der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler eine flächendeckende Luftbildauswertung über gegebenenfalls noch in Grund und Boden existierende Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg beauftragt.

Zur Prüfung der potentiellen Kampfmittelbelastung im Stadtgebiet wurden daraufhin durch ein Fachbüro Unterlagen zum Zweiten Weltkrieg systematisch auf folgende Verursachungsszenarien untersucht: Luftangriffe, Bodenkämpfe, Munitionsvernichtung, militärischer Regelbetrieb, Munitionsproduktion und -lagerung. Dazu zählen unter anderem Blindgängerverdachtspunkte, Bombentrichter, bombardierte Flächen, Gebäudeschäden, Spuren von Bodenkämpfen, militärisch genutzte Areale oder potentielle Entsorgungsbereiche.

Im Ergebnis wurde festgehalten, dass auf etwa einem Drittel der untersuchten Fläche - hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die bebauten Flächen des Stadtgebietes – die Möglichkeit besteht, auf Bombenblindgänger zu stoßen. Im Bereich festgestellter Bodenkämpfe muss darüber hinaus mit blindgegangenen Geschützgranaten sowie Handkampfmitteln und Munition gerechnet werden. Auch den Stellungen/Lauf- und Deckungsgräben sowie den Gruben besteht die Möglichkeit auf entsorgte Kampfmittel zu stoßen.

Untersuchungsergebnisse online einsehbar

Die Ergebnisse sind sowohl in einem Bericht festgehalten, als auch in Karten abgebildet. Bericht und Karten können bei der Stadtverwaltung eingesehen oder nachfolgend heruntergeladen werden. Auskunft über einzelne Grundstücke erteilt die Stadtverwaltung auf Anfrage.

Neben den Luftbildauswertungen werden auch die Ergebnisse von Sondierungen und Räumungen vorgehalten, die bspw. im Zuge von Baumaßnahmen erfolgt sind, aber aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden können.

Sollten Sie Daten zu Sondierungen und / oder Räumungen haben, übernehmen wir diese ebenfalls gerne in unsere Datenbank. Hierzu benötigen wir den Abschlussbericht (PDF) und den Lageplan mit den Sondierungsergebnissen idealerweise im dxf-Format.

Senden Sie dazu die nach Abschluss der Arbeiten erstellten Daten an stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de

  • Wichtiger Hinweis

    Bei einer potenziellen Kampfmittelbelastung wird die Konsultation einer Fachfirma für die Kampfmittelerkundung empfohlen. Bei Baumaßnahmen gilt die Bauherrschaft als „Zustandsstörer“ und ist verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks. Sie ist deshalb verpflichtet - vor Baubeginn im Zuge der Genehmigungsplanung - entsprechende regelgerechte Untersuchungen zur Belastung des Baubereichs mit Kampfmitteln und eine Ausräumung eines etwaigen Kampfmittelverdachtes unter Berücksichtigung des Standes der Technik zu veranlassen (u.a. § 4 ArbSchG) und die ordnungsgemäße Kampfmittelfreigabe zu erwirken.

    Die Durchführung von jeglichen Erkundungsarbeiten nach Kampfmitteln ist dabei nur speziell geschulten und zugelassenen Fachunternehmen nach § 7 und § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) gestattet, da bereits das Aufsuchen von Kampfmitteln einen Umgang mit Sprengstoff im Sinne des SprengG darstellt.

    Sofern sich der Kampfmittelverdacht bestätigt, hat in Rheinland-Pfalz der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, eine hohe Priorität. Daher werden die Kosten für die Entschärfung und Entsorgung von Kampfmitteln vom Kampfmittelräumdienstes des Landes Rheinland-Pfalz getragen.

Weitführende Informationen finden Sie hier:

Untersuchungsergebnisse

Kampfmittel - Luftbildauswertung des Stadtgebietes von Bad Neuenahr-Ahrweiler von West nach Ost:

Hinweis zu Übersicht 5: 
Die Übersicht "Ramersbach" kann nach Rücksprache im Rathaus der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Bitte wenden Sie sich als Grundstückseigentümer bzgl. etwaiger Rückfragen unter Angabe der entsprechenden Adresse per E-Mail an die oben angegebenen Ansprechpartner.