Miscanthus-Anbau: Förderrichtlinie angepasst

Miscanthus ist ein mehrjähriges, schnell wachsendes Großgras, das, auch auf ungünstigeren Standorten über lange Zeiträume angebaut werden kann. Die hohen Biomasseerträge können mit Maishäckslern geerntet und vielfältig eingesetzt werden, u.a. als Bau- und Werkstoff, Papier und Verpackung, Einstreu oder Substrat. Zugleich trägt Miscanthus zum Wasserrückhalt sowie zur Erosionsminderung auf landwirtschaftlichen Flächen bei und kann so maßgeblich die Starkregenvorsorge verbessern.

Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler im Mai 2024 eine Förderrichtlinie verabschiedet, um landwirtschaftlichen Betrieben, Privateigentümern und Pächtern einen finanziellen Anreiz zum Anbau von Miscanthus zu bieten. Da im bisherigen Förderzeitraum bis Ende 2025 noch eine geringe Nachfrage zu verzeichnen war, der Anbau jedoch für den Wasserrückhalt äußerst sinnvoll ist und für die Anbauenden auch wirtschaftlich attraktiv sein sollte, hat der Stadtrat im vergangenen Dezember beschlossen, die Förderrichtlinie mit einigen Anpassungen zu verlängern.

Auf Grundlage des Austauschs mit potentiellen Interessenten sieht die fortgeschriebene, bis Ende 2027 befristete, Förderrichtlinie nun einige Veränderungen vor, um die Attraktivität zu erhöhen: Unter anderem wird die Vorgabe „besonders geeigneter Gebiete“ gestrichen, sodass die Eignung einer Fläche jeweils im Einzelfall geprüft wird. Falls die grundsätzliche Mindestfläche oder -flächenbreite nicht erreicht wird, die Fläche aber ansonsten gut geeignet ist, wird eine Ausnahmeregelung aufgenommen. Das jährliche Fördervolumen ist zudem über den jährlichen Haushaltsansatz festgelegt. Keine Anpassung erfolgt hinsichtlich der Mindestbewirtschaftungsdauer von 15 Jahren, weil dies aus Sicht der Verwaltung mit Blick auf die Pflanzdauer und das wirtschaftliche Risiko nicht zielführend ist.

Die vollständige angepasste Förderrichtlinie kann im Internet unter https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/verwaltung/foerderprogramme/miscanthus/ eingesehen sowie der entsprechende Antrag heruntergeladen werden.

Weitere Informationen erhalten interessierte Landwirte, Flächenbesitzerinnen und -besitzer sowie auch Winzerinnen und Winzer bei der zuständigen Abteilung der Stadtverwaltung unter Tel. 02641/87-294.