Seit dem 5. Oktober ist mit der sogenannten „Empfängerüberprüfung“ eine neue EU-Verordnung in Kraft. Bei dieser Verification of Payee, kurz: VoP, prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername genau übereinstimmen. Für alle Zahlungen an die Stadtkasse der Kreisstadt bedeutet das: Als Zahlungsempfängerin muss ausschließlich Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (in genau dieser Schreibweise) angegeben werden.
Ist dies nicht der Fall drohen Verzögerungen oder die Zahlung wird nicht ausgeführt. Die Bankverbindungen/IBAN sind den Gebühren- und Abgabenbescheiden zu entnehmen. Die Stadtkasse empfiehlt, Rechnungen, Bescheide oder andere Zahlungsdokumente sorgfältig auf die korrekte Angabe zu prüfen und etwaige Daueraufträge entsprechend abzuändern.
Ziel dieser VoP ist es, den Zahlungsverkehr EU-weit sicherer zu machen und vor Fehlüberweisungen und Betrug zu schützen.