Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2025 den Beschluss gefasst, den sektoralen „Teilbebauungsplan 1 gemäß § 9 Abs. 2 d BauGB“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzuheben.

Der Einleitungsbeschluss des Aufhebungsverfahrens vom 15.12.2025 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 11,3 ha im Stadtteil Bad Neuenahr. Es wird im Norden von der Hauptstraße, im Süden von der Georg-Kreuzberg-Straße, im Westen von der Hemmesser Straße und im Osten von der Telegrafenstraße begrenzt. Ausgenommen vom Geltungsbereich ist die Wohnanlage Ferdinand-Schroeder-Straße 2 – 6 mit zugehörigem Stellplatzbereich, welche sich im Geltungsbereich des gleichnamigen Bebauungsplans befindet.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Bad Neuenahr, Flur 12 tlw.


Planungsanlass

Bei dem „Teilbebauungsplan 1 gemäß § 9 Abs. 2 d BauGB“ handelt es sich um einen von insgesamt vier räumlich aneinandergrenzenden sektoralen Bebauungsplänen zur Wohnraumversorgung i.S.d.

§ 9 Abs. 2 d BauGB im Stadtteil Bad Neuenahr, welche mit öffentlicher Bekanntmachung vom 16.08.2023 rechtsverbindlich wurden.

Ziel dieser Pläne war es, den öffentlich geförderten Wohnraum innerhalb der Plangebiete zu erhöhen und zu steuern.

Einer der vier Teilbebauungspläne, nämlich der „Teilbebauungsplan 3 gemäß § 9 Abs. 2 d BauGB“, wurde mit Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 09.10.2025 (Az.: 1 C 10872/24/24.OVG) für unwirksam erklärt.

Da der Teilbebauungsplan 1 inhaltsgleiche als fehlerhaft erachtete Festsetzungen trifft, soll dieser analog hierzu im Sinne der Rechtsklarheit aufgehoben werden.

Der sektorale Bebauungsplan wurde im vereinfachten Verfahren aufgestellt, folglich soll auch seine Aufhebung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 18.03.2026

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen,Bürgermeister