Ablauf von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

Für die nachstehend aufgeführten Wahlgrabstätten ist das Nutzungsrecht abgelaufen:

Friedhof Bad Neuenahr

Grabfeld

Grabnummer

Grabname

Nutzungsberechtigte/r

03

534

Gasper

Gasper, Karl

05

804

Grote

Delsing, Maria Angela Jacoba

08

1187

Kreuser

Bombien, Rosemarie

30

060

Neumann

Neumann, Hartmut

B

254

Wagner

Wagner, Richard

H

014-016

Bierach/ Rather

Bierach, Jörg-Peter

i

099

Valentin/ Schmitz

Koch, Liane

i

151

Müller

Schneider, Walter

K

155

Weingartz

Weingartz, Marianne

K

156

Rolshoven/ Porschen

Porschen, Anna Maria

K

158

Haardt

Haardt-Recktenwald, Ingo

Bergfriedhof Ahrweiler

Grabfeld

Grabnummer

Grabname

Nutzungsberechtigte/r

B

018

Sturm

Maurer, Edith

D1

023

Willamowski

Willamowski-Orzol, Christel

D1

026

Oehm

Petzold, Barbara

H

023

Bolle

Bolle, Elisabth

H

075

Becher

/

H

114

Kölsch

Pitscher, Dieter

Friedhof Am Ahrtor

Grabfeld

Grabnummer

Grabname

Nutzungsberechtigte/r

B

203-204

Müller

Müller, Wolfgang

Friedhof Kirchdaun

Grabfeld

Grabnummer

Grabname

Nutzungsberechtigte/r

02

007-008

Schmickler

Schmickler, Leo

Anträge der Nutzungsberechtigten auf Wiedererwerb des Nutzungsrechts können innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, Zimmer Nr. 016, gestellt werden. Dort sind auch entsprechende Antragsvordrucke erhältlich. Darüber hinaus können diese auch im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de abgerufen werden.

Soweit ein Wiedererwerb nicht beabsichtigt ist, sind gemäß § 32 Abs. 2 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 01.01.2026 die gesamten Grabaufbauten sowie die Bepflanzung innerhalb der nächsten drei Monate zu entfernen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abzuräumen bzw. abräumen zu lassen.

Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

Stadtverwaltung

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 09.02.2026
Peter Diewald
Erster Beigeordneter