Am Dienstag, 2. Dezember, findet um 16.30 Uhr im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, eine öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses statt mit folgender Tagesordnung:
1. | 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gemeinbedarfsfläche für den Bereich Feuerwehrhaus Heppingen/Gimmigen), Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen; Beschluss des Plans zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB. |
2. | Bebauungsplan "Nordstraße - 5. Änderung" (Bebauung "Postparkplatz" im Stadtteil Bad Neuenahr); Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB; Beschluss des Satzungsentwurfs; Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. |
3. | "Teilbebauungsplan 1 gem. § 9 Abs. 2 d BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr: von der Hemmesser Straße bis zur Telegrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Georg-Kreuzberg-Straße), Einleitung eines Aufhebungsverfahrens im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. |
4. | "Teilbebauungsplan 2 gem. § 9 Abs. 2 d BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr: von der Telegrafenstraße bis zur Wendel- und Jülichstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße), Einleitung eines Aufhebungsverfahrens im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. |
5. | "Teilbebauungsplan 4 gem. § 9 Abs. 2 d BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr, von der Landgrafenstraße bis zur Apollinarisstraße inkl. ihrer Bebauung und von der Hauptstraße bis zur Kreuz- und Lindenstraße), Einleitung eines Aufhebungsverfahrens im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. |
6. | Verschiedenes |
