Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2025 folgendes beschlossen:

  1. Der Jahresabschluss 2020 wird gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) beschlossen.

Die Bilanzsumme wird in Aktiva und Passiva festgestellt auf 274.065.385,57 €.

Die Jahresabschlussergebnisse werden wie folgt festgestellt:

im Ergebnishaushalt:

der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                             56.853.611,44 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                  57.634.162,75 €

der Jahresfehlbetrag auf                                                                                            ./. 780.551,31 €

im Finanzhaushalt:

die ordentlichen Einzahlungen auf                                                                             52.244.000,19 €

die ordentlichen Auszahlungen auf                                                                            50.427.151,87 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                                                 1.816.848,32 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf                                                                                        0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf                                                                          53.389,90 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                                         ./. 53.389,90 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                               8.459.148,04 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                            16.797.287,92 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                             ./. 8.338.139,88 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                          9.005.557,41 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                         1.181.355,74 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                             7.824.201,67 €

2)    Den durch Jahresabschlussarbeiten des Haushaltsjahres 2020 entstandenen Mehraufwendungen wird zugestimmt.

  1. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2020 mit Anhang und Rechenschaftsbericht mit Anlagen, der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses jeweils zum Jahresabschluss 2020 liegen gemäß § 114 Abs. 2 GemO an sieben Werktagen und zwar von

Montag, dem 28. Juli 2025, bis einschließlich Dienstag, den 05. August 2025,

jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich dienstags durchgehend bis 16.00 Uhr sowie donnerstags durchgehend bis 18.00 Uhr,

 bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bürgerbüro, Raum N 0.01, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

öffentlich aus.

Zusätzlich ist eine Einsichtnahme der vorgenannten Unterlagen auf der Website der Stadtverwaltung unter der Rubrik „Bürgerservice“ / „Politik“ / „Ratsinformationssystem“ / „Kalender“ möglich, wenn dort die Rechnungsprüfungsausschusssitzung vom 08.05.2025 aufgerufen und die Anlagen zu Tagesordnungs­punkt 3 geöffnet werden.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 16.07.2025

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister