Vor dem Hintergrund der anhaltenden winterlichen Witterung macht die Stadtverwaltung auf verschiedene Gefahren aufmerksam: Vereiste Wasserflächen wie Seen, Teiche und Bäche können besonders für Kinder verlockend sein. Das Eis ist jedoch nicht tragfähig und darf weder von Menschen noch von Hunden oder anderen Haustieren betreten werden. Beim Einbruch in eisige Gewässer droht akute Lebensgefahr! Auch im Falle eines Notfalls (eingebrochene Person etc.) sollten Bürgerinnen und Bürger zunächst sofort die Notrufnummer 112 wählen und Hilfe nur mit Abstand vom Ufer aus leisten (z. B. mit Stöcken, Ästen oder Kleidung). Die Rettung übernehmen speziell ausgerüstete Einsatzkräfte.
Des Weiteren gilt es auch im Straßenverkehr bei Schnee und Eis besondere Umsicht und Rücksicht walten zu lassen. Dazu gehört eine angepasste Fahrweise ebenso wie die sorgfältige Befreiung der Scheiben und des gesamten Fahrzeugs von Eis und Schnee vor Fahrtantritt, um Sichtbehinderungen und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender zu verhindern.
Die Stadtverwaltung erinnert zudem an die Streu- und Räumpflicht: Bürgerinnen und Bürger sind täglich zwischen 7 und 20 Uhr verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege und Fahrbahnbereiche (bis zur Mitte der betreffenden Straße) von Schnee und Eis zu befreien. Wo kein Gehweg vorhanden ist (z.B. Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche), gilt ein Streifen von 1,50 Metern entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg, der von den Anliegern freizuhalten ist. Die Stadtverwaltung stellt an verschiedenen Lagerplätzen in jedem Stadtteil kostenlos Streugut zur Nutzung zur Verfügung.
Weitere Informationen sind der Grundsatzung Straßenreinigung zu entnehmen, die im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de unter der Rubrik Bürgerservice, Ortsrechtsammlung oder im Rathaus eingesehen werden kann.

