Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsbeirat Ramersbach der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Aufgrund einer Mandatsniederlegung war gemäß § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) die Einberufung folgender Ersatzperson in den Ortsbeirat Ramersbach der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erforderlich, dessen Name gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) bekanntgemacht wird:

Ortsbeirat Ramersbach:        Toni Krell

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 26.02.2026
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister