Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

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Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde, das ist die Kreisverwaltung Ahrweiler.


Zuständige Abteilungen