Wasserleitungen und Wasserzähler vor Frost schützen

Wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken, kann dies zu Folgeschäden bei Hauswasserinstallationen führen. Im schlimmsten Fall sind Rohbrüche und unter Wasser gesetzte Räume die Folge. Das städtische Wasserwerk informiert im Folgenden dazu, wie sich Ärger und unnötige Kosten vermeiden lassen:

- Außentüren und Fenster von Kellerräumen mit Wasserleitungen und Wasserzählern sollten geschlossen gehalten werden. Türen, Fenster und andere Öffnungen abzudichten hilft Luftdurchzug zu vermeiden. Besonders frostgefährdete Bereiche können zudem mit Isoliermaterial umwickelt werden, die Dämmstoffe müssen jedoch trocken bleiben.

- Nicht benötigte Leitungen sollten frühzeitig abgesperrt und vollständig entleert werden. Das gilt für Gartenleitungen oder Leitungen im Hof, in Dachbodenräumen oder in Garagen. Wichtig dabei: Das Entleerungsventil soll ständig geöffnet bleiben.

- Wohnungen sollten so beheizt werden, dass die Wasserleitungen frostfrei bleiben. Andernfalls müssen die frostgefährdeten Wasserleitungen auch im Wohnungsbereich abgesperrt und entleert werden.

- Wasserzählerschächte sind nach Möglichkeit gut abzudecken und die wasserführenden Teile in den Schächten mit Isoliermaterial so zu umwickeln, dass der Absperrhahn und der Wasserzähler zugänglich bleiben. Zusätzlich können auch mit Stroh gefüllte Säcke als Isoliermaterial im Schacht gegen die Frosteinwirkung schützen.

Sollten Schäden an der Hausanschlussleitung und am Wasserzähler entstehen, sind diese umgehend dem Wasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zu melden (Notrufnummer: 0172 / 31 99 709).

Das Wasserwerk weist darauf hin, das Schäden und Reparaturen an Leitungen hinter dem Wasserzähler im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers bzw. der -eigentümerin liegen. Dies umfasst auch die Vorsorge für den frostsicheren Betrieb des vom Wasserwerk eingebauten städtischen Wasserzählers: „Beim Auftauen bereits eingefrorener Leitungen ist stets darauf zu achten, dass die Leitung und der Wasserzähler nicht beschädigt werden und keine Brandgefahr entsteht durch unsachgemäßes Auftauen mit offenen Flammen“, so Dirk Weber. Der Leiter der städtischen Eigenbetriebe empfiehlt: „Für einen frostsicheren Betrieb der Kundeninstallation und eventuell erforderliche fachgerechte Reparaturen an Wasserleitungen sollen sich Betroffene an ihr Installationsunternehmen wenden. Sollte bereits ein vom Wasserwerk verbauter Wasserzähler durch Frost defekt sein, wenden Sie sich bitte zum kostenpflichtigen Austausch an das städtische Wasserwerk, Tel. 02641/87-146 oder per E-Mail an antrag-werke@bad-neuenahr-ahrweiler.de.“