Auf der Basis eines Grundsatzbeschlusses hatte der Stadtrat bereits zeitnah nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021 beschlossen, die Ahr-Therme ebenso wie das Freizeitbad TWIN wiederaufzubauen. Der Wiederaufbau der Ahr-Thermen muss dabei finanziell über den Unternehmensstrang der Wiederaufbau-Förderung abgewickelt werden. Auf diesem Weg ist die Refinanzierung lediglich auf Grundlage der Reparaturkosten sowie eines Schadensersatzes auf Basis des Nutzwertes möglich. Der Förderantrag bei der ISB wurde im April mit einem Förderbescheid über 17.8 Mio. Euro bewilligt. Dies entspricht 80 Prozent der errechneten Summe, wobei die Förderung ggf. durch eine Härtefallregelung noch auf 100 Prozent erhöht werden kann.
Hinsichtlich des Raumprogramms haben interne Workshops mit Teilnehmenden von Verwaltung, Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft, Marketing-Gesellschaft, Ahr-Thermen und Architekturbüros stattgefunden. Dabei wurden unterschiedliche Möglichkeiten erörtert, darunter eine Erweiterung des Wellness- und Saunabereiches oder Spezialangebote (z.B. eine Salzgrotte). Im Ergebnis zeigte sich allerdings, dass ein marktgängiges Modell nicht erarbeitet werden kann, ohne frühzeitig einen potentiellen Betreiber der Therme zu beteiligen. Angedacht ist daher Planung, Bau und Betrieb an ein externes Unternehmen zu vergeben, das die Sanierungen durchführt und ergänzende Maßnahmen (z.B. den Bau- und Betrieb des Thermenhotels) gesondert darstellt. In Betracht käme hierfür ein „wettbewerblicher Dialog“ als besondere Form eines Vergabeverfahrens. Nach der Beratung im Stadtrat werden in den kommenden Wochen mit einer Vergabekanzlei Einzelheiten eines solchen Verfahrens entwickeln, um diese den städtischen Gremien vorzulegen.
Hinsichtlich des Freizeitbads TWIN wurden aufgrund der Notwendigkeit einer Kostensenkung Änderungen des ursprünglich diskutierten Raumprogramms diskutiert. Nach verschiedenen Überlegungen zur Kostenreduzierung ergab sich ein Kontakt zur Else-Schütz-Stiftung, die Schwimmsport fördert und eine Zuwendung für das TWIN in Aussicht gestellt hat. Daher wurde im Rahmen des „Runden Tisches“ mit den Schwimmsport treibenden Vereinen, den im Stadtrat vertretenen Parteien und Vertretern der Verwaltung erneut einzelne Attraktionen unter Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen (Schul- und Rettungsschwimmen, Tauchmöglichkeiten, Sportschwimmen) unter die Lupe genommen. Im Ergebnis einigten sich die Teilnehmenden unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit und weiteren Beratung auf folgendes Raumprogramm:
Das Lehrschwimmbecken (Nichtschwimmerbecken) im Hallenbad soll erhalten bleiben, sodass der Hubboden im Schwimmerbecken bei einer durchgehenden Wassertiefe von 1,85 Meter entfallen kann. Auf die dortige Rutsche wird verzichtet; der freiwerdende Bereich wird neu beplant. Die 25-Meter-Bahn im Freibadbereich soll durch ein Springerbecken ersetzt werden. Im Gegenzug kann die Sprunganlage innen (Ein-Meter–Bretter und Drei-Meter-Turm) entfallen und im Freibad neu aufgebaut werden, sodass in der Halle eine niedrigere Deckenhöhe möglich ist. Eine Vorabstimmung mit den Förderbehörden des Landes hat bereits stattgefunden.
Stadtrat und Verwaltung sehen unter Berücksichtigung der Förderung des Lehrschwimmbeckens durch die Else-Schütz-Stiftung in den gefundenen Ergebnissen des Runden Tisches eine sinnvolle Weiterentwicklung des Raumprogramms. Die Planungen sollen nun auf dieser Basis fortgesetzt und dann dem Rat zu endgültigen Entscheidung vorgelegt werden.