10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Mischbauflächefür den Bereich des ehem. Klosters Calvarienberg im Stadtteil Ahrweiler);Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)

I.

Die vom Stadtrat in seiner Sitzung am 18.11.2024 beschlossene 10. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Kloster Calvarienberg) ist mit Bescheid der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 28.02.2025, Az.: 1.4-219-1, nach § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt worden. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Ahrweiler, östlich der Ahr und umfasst die Flächen des ehem. Klosters Calvarienberg inklusive des ehem. Klostergartens zwischen der Blandine-Merten-Straße und der Kalvarienbergstraße. Ebenso sind Weinbauflächen westlich der Kalvarienbergstraße Teil des Geltungsbereichs.

Im Westen wird das Plangebiet von einem Fußweg und Böschungen entlang der Ahr sowie Rebflächen begrenzt, während im Norden ein Gartenbaubetrieb und Wohnhäuser angrenzen. Die östliche Grenze wird durch die Blandine-Merten-Straße markiert. Südlich schließen sich Schulflächen (Gymnasium, Realschule) an. Der Änderungsbereich umfasst ca. 3,0 ha und ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Ahrweiler, Flur 10 tlw.

II.

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB kann ab sofort jedermann die genehmigte 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler einschließlich zugehöriger Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen (Fachbeitrag Naturschutz mit integriertem Fachbeitrag Artenschutz und FFH-Verträglichkeitsvorprüfung) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Ort der Einsichtnahme:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Abteilung 2.1 Stadtplanung (2. Obergeschoss des Hauptgebäudes)
Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Öffnungszeiten des Rathauses:

montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten:

Tel. Nr. 02641/87-294
E-Mail: stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de

Mit dieser Bekanntmachung wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Kloster Calvarienberg) gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

III.

Auf die Bestimmungen des § 215 BauGB wird verwiesen. Hiernach werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 06.03.2026

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen
Bürgermeister