Einberufung von Ersatzpersonen in den Stadtrat und den Ortsbeirat Bad Neuenahr der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Aufgrund eines Todesfalles waren gemäß § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) die Einberufung folgender Ersatzpersonen in den Stadtrat sowie den Ortsbeirat Bad Neuenahr der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erforderlich, deren Namen gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) bekanntgemacht werden:

Stadtrat: Hubert Rößel
Ortsbeirat Bad Neuenahr: Birgit Schneider

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 14.01.2026
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister