Am Montag, dem 12.05.2025, 19:30 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt mit folgender Tagesordnung:
1. | Erhalt Torso Heppinger Brücke |
2. | Neubau der Grundschule Bad Neuenahr; Abbruch Südflügel und Interimslösung Klassencontainer |
3. | Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur; Umsetzung von Wiederaufbaumaßnahmen durch die Bietergemeinschaft IMC / Kocks Consult |
4. | Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur; Vergabe von Planungs- und Vermessungsleistungen im Tiefbau |
5. | Umsetzung von Wiederaufbaumaßnahmen; Beauftragung der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH |
6. | Herrichtung der Parkanlage Kurpark inkl. Mühlenteich und Parkplatz Oberstraße; Freigabe der Entwurfsplanung |
7. | Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Aktive Stadt", Kernstadt Bad Neuenahr: a) Fortschreibung des "Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Kernstadt Bad Neuenahr" b) Erweiterung des Fördergebietes |
8. | Flutbedingte Wiederherstellung des "Platz an der Linde"; Beratung und Beschlussfassung über die Entwurfsplanung der Platzgestaltung mit Mobiliar und Oberflächen |
9. | Hochwasser und Starkregenvorsorge Außengebiet Heimersheim; Stand Planfeststellungsverfahren; Ausschreibung und Vergabe von Tiefbauarbeiten Maßnahmen Hh 6+7 sowie Hh 8+9 |
10. | Ausbau der Heerstraße; Ausschreibung von Ingenieurleistungen |
11. | Bebauungsplan "Teilabschnitt Hauptstraße" (städtebauliche Neuordnung des sog. ehem. Vornbergergeländes im Stadtteil Bad Neuenahr); a) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs b) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
12. | Bebauungsplan "Teilabschnitt Hauptstraße" (städtebauliche Neuordnung des sog. ehem. Vornbergergeländes im Stadtteil Bad Neuenahr); Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch (BauGB) |
13. | Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Ahrweiler" a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
14. | 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gemeinbedarfsfläche für den Bereich Feuerwehrhaus Heppingen/Gimmigen) a) Aufstellung des Änderungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB c) Beschluss des Entwurfs des Änderungsplans d) Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
15. | Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Heppingen/Gimmigen" a) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs b) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
16. | 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Baugebietserweiterung Lohrsdorf) a) Aufstellung des Änderungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB c) Beschluss des Entwurfes des Änderungsplans d) Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
17. | Bebauungsplan "Nördlich Großer Weg" (Baugebietserweiterung Lohrsdorf); a) Überführung vom beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) in das Regelverfahren b) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs c) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
18. | Richtlinie der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie von Fahrradabstellplätzen (Stellplatz- und Fahrradabstellplatzrichtlinie); Beschluss der Neufassung |
In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfolgt die Behandlung einer Personalangelegenheit.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 01.05.2025
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister