Öffentliche Bekanntmachung

Für die nachstehend aufgeführten Wahlgrabstätten ist das Nutzungsrecht abgelaufen:

Friedhof Bad Neuenahr

Grabnummer

Grabnummer

Grabname

Nutzungsberechtigte/r

08

1077

Berndt

von Loessl, Bernhard

19

2600

Grohmann/Häßler

Grohmann, Arno

i

128

Gäbler

Kellig, Joachim

i

132

Hoffmann

Hoffmann, Brigitte

i

142

Stauf

Stauf, Mary

 

 

 

 

Bergfriedhof Ahrweiler

 

 

 

Grabfeld

Grabnummer

Grabname

Nutzungsberechtigte/r

D1

023

Willamowski

Willamowski-Orzol, Christel

H

021

Grotha

Heimermann, Therese

H

075

Becher

./.

 

 

 

 

Friedhof Am Ahrtor

 

 

 

Grabfeld

Grabnummer

Grabname

Nutzungsberechtigte/r

B

169

Hertlein

Hertlein, Gisela

B

526-527

Parzem/ Hilger

Späni, Dorothea

Anträge der Nutzungsberechtigten auf Wiedererwerb des Nutzungsrechts können innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, Zimmer N 1.04, gestellt werden. Dort sind auch entsprechende Antragsvordrucke erhältlich. Darüber hinaus können diese auch im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de abgerufen werden.

 

 

Soweit ein Wiedererwerb nicht beabsichtigt ist, sind gemäß § 30 Abs. 2 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 27.06.2017 die gesamten Grabaufbauten sowie die Bepflanzung innerhalb der nächsten drei Monate zu entfernen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abzuräumen bzw. abräumen zu lassen. 

Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 06.05.2025

 

 

Stadtverwaltung

Bad Neuenahr-Ahrweiler

In Vertretung

 

 

 

Peter Diewald

Erster Beigeordneter