Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2025 die Aufstellung des Plans zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ferner wurde vom Stadtrat der Änderungsplan im Entwurf sowie die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Der rund 2.000 m² große Änderungsbereich des Flächennutzungsplans befindet sich am westlichen Rand des Siedlungskörpers des Stadtteils Heppingen an der Landskroner Straße (L 80).
Der Änderungsbereich grenzt im Norden an landwirtschaftliche Flächen, im Osten an die Siedlungsfläche des Stadtteils Heppingen, im Süden an die Landesstraße L 80 (Landskroner Straße) sowie im Westen an einen Wirtschaftsweg.

Planungsanlass und -ziel
Die geplante Flächennutzungsplanänderung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Heppingen/Gimmigen“. Die Fläche soll hierzu im Bebauungsplan eine „Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrhaus“ ausweisen.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt die betroffene Fläche als „Gemischte Baufläche“ (M) dar, sodass der Flächennutzungsplan geändert werden muss. Die gegenständliche 14. Änderung des Flächennutzungsplans zielt auf die Ausweisung einer „Fläche für Gemeinbedarf – Einrichtungen und Anlagen: Feuerwehr“ ab.
Der Änderungsentwurf in Form der Planzeichnung einschließlich Begründung und Umweltbericht mit den Anlage (Biotop- und Nutzungstypenplan) sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und die Gutachten zum Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Heppingen, Gimmigen“ (Allgemeine Artenschutzprüfung, Schallimmissionsprognose, Beurteilung Starkregengefahr und Schutzmaßnahmen, Grundstücksentwässerungskonzept) liegen öffentlich aus, und zwar von
Donnerstag, den 05.06.2025 bis einschließlich Montag, den 07.07.2025.
Digitale Einsichtnahme:
Die Unterlagen sind im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Stadtverwaltung unter der Rubrik „Presse/Aktuelles“ - “Bauleitplanverfahren“ (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/bauleitplanverfahren/) oder über das zentrale Internetportal des Landes (www.geoportal.rlp.de) digital einsehbar.
Ort der Auslegung:
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Abteilung Stadtplanung
Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
(im Schaukasten des Haupttreppenhauses im zweiten Obergeschoss)
Öffnungszeiten des Rathauses ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Hinweis: An Pfingstmontag (09.06.) sowie an Fronleichnam (19.06.2025) hat das Rathaus geschlossen.
sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten:
Tel. Nr. 02641/87-138
E-Mail: stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de
Zu folgenden Themen liegen umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen vor:
- Schutzgut Mensch und Gesundheit:
Immissionsprognose zur Ermittlung der zu erwartenden planbedingten Immissionen aus dem Betrieb der Feuerwehr auf dessen Umfeld, mit Empfehlung planerischer Maßnahmen zur Einhaltung relevanter Richtwerte; Beurteilung zur Starkregengefahr und Festsetzung sowie Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen; Hinweis auf die Lage innerhalb örtlicher Leitungsschutzstreifen von Höchstspannungsfreileitungen und hiermit einhergehende technische Vorgaben für bauliche Anlagen, Pflanzungen und den Betrieb im Geltungsbereich; Hinweis auf potentielle Kampfmittelbelastung im Plangebiet; Aussagen zur Trink- und Löschwasserversorgung.
- Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Lebensräume und biologische Vielfalt:
Allgemeine Artenschutzprüfung (ASP) mit Prognose zu vorhabenbedingten Auswirkungen – es sind derzeit keine planungsrelevanten artenschutzrechtlichen Tatbestände (insbesondere Verbotstatbestände) aufgrund der Bebauungsplanung zu erwarten; Bestandsbeschreibung von Biotop- und Nutzungstypen, Eingriffsbewertung und Kompensationskonzept.
- Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild:
Erhebung und Bewertung des Bestandes; durch erheblich beeinträchtigende Vorbelastungen (oberirdische Stromtrasse, Autobahnbrücke, örtlicher Straßenverkehr) und tallagebedingt besteht eine nur mäßige landschaftliche Empfindlichkeit.
- Schutzgüter Wasser und Boden:
Keine Oberflächengewässer im Plangebiet; eine Hochwassergefährdung ist ausgeschlossen; erstellte Starkregenbeurteilung mit erforderlichen Schutzmaßnahmen und Empfehlungen; erstelltes Grundstücksentwässerungskonzept mit Bestandserhebung und Beurteilung vorhabenbedingten Auswirkungen und Empfehlung von Maßnahmen; Allgemeiner Hinweis zur Lage im Heilquellenschutzgebiet;
- Schutzgüter Klima/Luft:
Zusammenfassend sind die örtlichen klimatischen sowie lufthygienischen Belange voraussichtlich nicht erheblich planungs- bzw. eingriffsrelevant.
- Schutzgüter Kultur und sonstige Sachgüter:
Allgemeiner Hinweis auf Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflichten gemäß Denkmalschutzgesetz sowie die Einstufung des Geltungsbereich als „archäologische Verdachtsfläche“; sonstige Sachgüter sind nicht betroffen.
- Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
FFH- / Vogelschutzgebiete (LANIS 2025) sind nicht vom Vorhaben berührt; das südliche Schutzgebiet der ‚Ahr‘ liegt ca. 500 m entfernt.
- Emissionen/Immissionen:
Baubedingte Belastungen während der Durchführung der Baumaßnahmen; Erhöhung der Verkehrsbelastung durch Ziel- und Quellverkehr; gewerbliche Nutzungen sowie Parkplatznutzungen mit potenziellen Emissionen. Immissionsprognose zur Ermittlung der zu erwartenden planbedingten Emissionen/ Immissionen im Gebiet und dessen Umfeld mit Empfehlungen planerischer Maßnahmen zur Einhaltung relevanter Richt-/ Grenzwerte.
- Sachgerechter Umgang mit Altlasten, Abfällen und Abwässern:
Hinweise auf mögliche Altlasten liegen nicht vor. Abwasser- und Niederschlagswasserentsorgung erfolgen über den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz im Trennsystem.
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie:
Die Planung steht der Nutzung/Anwendung erneuerbarer Energie dem ressourcenschonender Einsatz zunächst nicht entgegen; die Gebäudefunktion bzw. der Feuerwehrbetrieb ist hierbei jedoch primär zu gewährleisten/berücksichtigen.
- Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes:
Erhebliche Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten; Es besteht keine überörtliche Bedeutung für den Biotopverbund mit deren etwaigen Wechselbeziehungen; Planungsrelevante örtliche Wechselwirkungen hinsichtlich von Belangen des „Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung“ oder „Kulturgütern und sonstigen Sachgütern“ sind nicht zu konstatieren.
Die unter den Punkten 1-11 genannten Aspekte ergeben sich aus folgenden Arten umweltbezogener Informationen, die öffentlich ausgelegt werden:
- Umweltbericht vom April 2024
Der Umweltbericht beschreibt und bewertet auf Grundlage umweltrelevanter Fachgutachten alle in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufgeführten Umweltbelange. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei insbesondere die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, die biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, den sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes.
Des Weiteren werden Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung bzw. zum Ausgleich von planungsbedingten Umweltauswirkungen abgeleitet und beschrieben, wie eine Überwachung der planinduzierten Umweltauswirkungen erfolgen kann (Monitoring).
Beschreibung und Bewertung hinsichtlich der o.g. Schutzgüter und der Biotopfunktionen, Bewertung potenzieller Eingriffe in Natur und Landschaft und Benennung von Vermeidungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs
- Allgemeine Artenschutzprüfung (ASP) vom Dezember 2023
überschlägige Prognose / Vorprüfung hinsichtlich des möglichen Artenspektrums und der Wirkfaktoren
- Schalltechnische Untersuchung vom November 2024
Prognose planungsbedingter Immissionen/Emissionen aus dem Regel- als auch Einsatzbetrieb der Feuerwehrnutzung sowie dem hiervon zu erwartenden Verkehrsaufkommen unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrslärmerhöhung im Umfeld des Plangebiets sowie Empfehlung von Maßnahmen zum Schallschutz
- Beurteilung Starkregengefahr und Schutzmaßnahmen vom März 2025
Prognose zur Auswirkung der örtlich potentiell auftretenden Starkregenereignisse und Nennung technisch wirksamer Schutzmaßnahmen
- Grundstücksentwässerungskonzept vom März 2025
Betrachtung des auf dem Vorhabengrundstück potentiell anfallenden Niederschlagswassers und Abwassers mit Konzeption zu dessen schadloser Ableitung; Betrachtung der Planungsauswirkungen auf den Wasserhaushalt
Im Rahmen des landesplanerischen Anhörungsverfahrens sind von nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange umweltbezogene Stellungnahmen ergangen. Die Inhalte wurden seitens der Unteren Landesplanungsbehörde im Zuge der landesplanerischen Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) zur Kenntnis gegeben:
- Kreisverwaltung Ahrweiler, Untere Naturschutzbehörde (Hinweis zur Lage im Landschaftsschutzgebiet „Rhein-Ahr-Eifel“ sowie zur Entfernung zum FFH-Gebiet „Ahrtal“, Hinweis auf Beachtung der naturschutzrechtlichen Anforderungen des BNatSchG im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren)
- Kreisverwaltung Ahrweiler, Untere Wasserbehörde (Hinweis auf tlw. Lage innerhalb der Schutzzone IV des Heilquellenschutzgebietes „Bad Neuenahr-Ahrweiler“, Hinweis auf Beachtung einer potentiellen Betroffenheit bei Starkregenereignisse im Zusammenhang mit der Darstellung aus der Sturzflutgefahrenkarte)
- Kreisverwaltung Ahrweiler, Stabstelle Brand- und Katastrophenschutz (Hinweis auf die Möglichkeit der Realisierung einer Löschwasserbevorratung, Erreichbarkeit des Plangebietes und übrigen zu beachtenden Vorgaben in brandschutztechnischer Hinsicht)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz (Hinweise und Anregungen zur Oberflächenwasserbewirtschaftung, zur Schmutzwasserbeseitigung, zur Starkregenvorsorge sowie zum Grundwasserschutz)
- Landesamt für Geologie und Bergbau (Hinweis auf bereits erloschenes Bergwerkfeld; Allgemeine Hinweise zu Boden und Baugrund)
- Landesplanerische Stellungnahme: Kreisverwaltung Ahrweiler, Untere Landesplanungsbehörde vom 13.03.2025
- Landesentwicklungsprogramm IV: Hinweis zum Umgang mit Niederschlagswasser
- Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2017: Hinweis auf Lage im Vorbehaltsgebiet Erholung und Tourismus/ Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen, Schutz des Landschaftsbildes, Hinweis auf Lage in klimatisch sensibler Tallage
Während der Auslegungsfrist kann jeder Anregungen zur Planung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter o. g. Adresse schriftlich oder elektronisch (stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de) einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären.
Über die vorgebrachten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 20.05.2025
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
In Vertretung
Peter Diewald, Erster Beigeordneter