Stadt fördert ökologische Maßnahmen an Flächen und Gebäuden

Aufgrund der steigenden Versiegelungsdichte im Stadtgebiet und deren negativen Auswirkungen arbeitet die Stadtverwaltung kontinuierlich an Lösungen zur Verbesserung des innerstädtischen Klimas. Zuletzt wurde ein umfangreiches Klimaanpassungskonzept erarbeitet, das zahlreiche konkrete und zentrale Maßnahmen, unter anderem in den Bereichen Starkregen- und Hitzevorsorge, enthält. Dazu zählen insbesondere auch Vorhaben zur verstärkten Entsiegelung und Begrünung städtischer Flächen.

Versiegelte Böden sind luft- und wasserdicht abgeschlossen. Bei Starkregen sammeln sich dort schnell große Wassermengen, die nicht versickern können, wodurch es zu Überlastungen der Kanalisation und zu Überschwemmungen kommen kann. Zeitgleich steigt der Oberflächenabfluss in die Ahr, wodurch die Hochwassergefahr zunimmt.

Um positive ökologische Effekte für das gesamte Stadtgebiet zu erzielen, ist die Umsetzung entsprechender Maßnahmen auch im privaten Bereich dringend erforderlich. Um Privatpersonen bei der Umsetzung ökologisch wertvoller Anpassungen wie Entsiegelung und naturnaher Begrünung auf ihren Grundstücken zu unterstützen, hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung zwei Förderrichtlinien beschlossen:

  • Die „Förderrichtlinie zur Entsiegelung und naturnahen Begrünung von Flächen“ sieht vor, dass die Umgestaltung einer Fläche - zum Beispiel eines Schottergartens – darunter die Entfernung und der Abtransport von Altbelägen sowie neuer Mutterboden und Neubepflanzung auf einer Mindestfläche von zehn Quadratmetern unterstützt wird. Die Stadt übernimmt bei der Umgestaltung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme, maximal jedoch 1.500 Euro, wobei eine Mindestfördersumme von 150 Euro nicht unterschritten werden darf.
  • Die „Förderrichtlinie zur Begrünung von baulichen Anlagen im Stadtgebiet“ zielt darauf ab, Anreize zur Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken zu schaffen, die eine wichtige und effektive Maßnahme zur Verbesserung des Mikroklimas darstellen. Gefördert wird die fachgerechte Begrünung von insbesondere Dächern und Fassaden auf Wohnhäusern und Garagen. Hierzu zählen sowohl extensive als auch intensive Dachbegrünungen sowie bodengebundene und wandgebundene Fassadenbegrünungen, einschließlich der Anschaffung von Pflanzgut sowie erforderlicher Rank- und Kletterhilfen. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler übernimmt 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für die Umsetzung der Dach- und Fassadenbegrünung, maximal jedoch 2.000 Euro pro Vorhaben. Für jedes Grundstück ist jeweils eine Maßnahme zur Dachbegrünung sowie eine Maßnahme zur Fassadenbegrünung förderfähig.

Die Förderrichtlinien können ab Donnerstag, 1. Mai, im genauen Wortlaut im Stadtportal (Internetseite der Stadtverwaltung) eingesehen werden.