Bebauungsplan „Nordstraße – 5. Änderung“ (Bebauung Postparkplatz im Stadtteil Bad Neuenahr)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.02.2026 bis zum 23.03.2026.

 

Digitale Einsichtnahme:

Die Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs stehen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung (siehe unten). Auf diese Seite gelangt man auch über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de.

 

Ort der Auslegung:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

(im Schaukasten des Haupttreppenhauses im zweiten Obergeschoss Altbau – Zugang über das Bürgerbüro).

 

Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:

Tel. Nr. 02641/87-157

E-Mail: stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de

Downloads:

1. Öffentliche Bekanntmachung

2. Satzungsentwurf Nordstraße – 5. Änderung

2.1 Anlage zum Satzungsentwurf (Geltungsbereich)

3. Begründung

Bürgerinformationssystem:
Beschluss des Stadtrats vom 15.12.2025, TOP 4