Am Dienstag, dem 21.05.2024, 17:00 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt mit folgender Tagesordnung:
| 1. | Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und Erteilung der Entlastung | 
| 2. | Prüfung des Jahresabschlusses 2018 und Erteilung der Entlastung | 
| 3. | Zustimmung zur Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres 2023 hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO | 
| 4. | Elternbeiträge für die drei städtischen Betreuenden Grundschulen | 
| 5. | Ahrtal-Werke GmbH; Jahresabschluss 2022 | 
| 6. | Ahrtal-Werke GmbH; Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 | 
| 7. | Wiederherstellung des Lenné- und Kaiser-Wilhelm-Parks; Freigabe der Vorplanung für die Parkanlagen | 
| 8. | Neubau TWIN; Vorstellung von Planungsvarianten für den Neubau unter Berücksichtigung der geänderten Vorgaben nach der Flutkatastrophe | 
| 9. | Wiederherstellung der Ahrtorbrücke (L 84); Vorstellung und Beratung der Planung sowie der Vereinbarung des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz | 
| 10. | Ausbau der Max-Planck-Straße von der Wilhelmstraße bis zur Schützenstraße; Vorstellung und Beratung der Planung | 
| 11. | Wiederherstellung der Carl-von-Ehrenwall-Allee und des vorgelagerten nördlichen Ahrufers; Vorstellung und Beratung der Planung | 
| 12. | Anbau von Miscanthus zum Schutz vor Schäden durch Starkregenereignisse; Förderrichtlinie; Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 01.03.2024 | 
| 13. | Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Heppingen/Gimmigen" a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss des Bebauungsplanvorentwurfs c) Beschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB | 
| 14. | 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Mischbaufläche für den Bereich des Klosters Calvarienberg) a) Aufstellung des Änderungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB c) Beschluss des Entwurfs des Änderungsplans d) Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB | 
| 15. | Bebauungsplan "Kloster Calvarienberg" (Entwicklung und Nachnutzung des Klosters Calvarienberg); Zustimmung zum Abschluss des planbegleitenden städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) | 
| 16. | Bebauungsplan "Kloster Calvarienberg" (Entwicklung und Nachnutzung des Klosters Calvarienberg) a) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs b) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) | 
| 17. | NEILA - Nachhaltige Entwicklung durch Interkommunales Landmanagement in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler; Ergebnisse des regionalen Siedlungsentwicklungskonzepts (SiKo) | 
| 18. | Fokuskonzept Mobilität; Vergabe | 
| 19. | Zukunft des Indoorspielplatzes; Antrag der CDU-Fraktion vom 27.02.2024 | 
| 20. | Umsetzung von Wiederaufbaumaßnahmen; Beauftragung der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH | 
| 21. | Informationen über Leistungen in der Einzel- und Multiprojektsteuerung im Tiefbau sowie im Quartiersmanagement in Teilbereichen der Stadtteile Ahrweiler und Bad Neuenahr | 
| 22. | Gründung einer Bürgerstiftung | 
| 23. | Verwendung von Spendenmitteln | 
| 24. | Annahme von Zuwendungen zur Erfüllung kommunaler Aufgaben | 
| 25. | Ahr-Thermen Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH i.L Beauftragung Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.07.2022 - 30.06.2023 und über die Prüfung der Liquidationsschlussbilanz 
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In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfolgt die Behandlung von Grundstücks-, Personal- und Beteiligungsangelegenheiten.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 08.05.2024
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister

