Errichtung eines Tiergeheges anzeigen

  • Verfahrensablauf

    Zeigen Sie die Errichtung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.

    Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Errichtung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.

  • Zuständige Stelle

    untere Naturschutzbehörde

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen das Tiergehege als dauerhafte Einrichtung im Zeitraum von mindestens sieben Tage im Jahr betreiben.
    • Sie müssen die Tiere außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden halten.
    • Sie dürfen das Tiergehege nicht als Zoo zur Zurschaustellung der Tiere betreiben.
    • Sie müssen die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes einhalten.
    • Sie dürfen den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
    • Sie dürfen den Zugang zu Wald-, Flur- und Gewässerbereichen nicht einschränken. 
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Anzeige
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Errichtung des Tiergeheges
  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.

  • Anträge / Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Kurztext

    • Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
    • Anzeigepflicht bei der Errichtung von Tiergehegen: mindestens ein Monat im Voraus
    • dauerhafte Errichtung von Tiergehegen im Zeitraum von mindestens sieben Tagen im Jahr
    • Tierhaltung außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden
    • zuständig: untere Naturschutzbehörde

Zuständige Abteilungen