Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

  • Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Bürgerinnen und Bürger können die digitalen biometrischen Passfotos in der benötigten Qualität direkt an den vorhandenen Geräten im Bürgerbüro anfertigen lassen. Das neue technische System PointID® zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess direkt bei der Antragstellung. Die Erfassung des Lichtbildes kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr 6 Euro; der Betrag ist bundesweit festgelegt.

    Zusätzlich können die Bilder auch noch bei zertifizierten Fotodienstleistern angefertigt werden, der diese dann digital an die Behörde übermittelt.

    Analoge, ausgedruckte Passbilder können nicht mehr angenommen und verarbeitet werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
    • Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

  • Bearbeitungsdauer

    4 Wochen.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen