Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen.
Wenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.
Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass:
- Familienname
- Geburtsname
- Vorname
- Angaben zum Geburtsdatum
- Angaben zum Geburtsort
- Geschlechtsangabe
- Auch wenn Sie auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen sind, benötigen Sie einen neuen Reisepass.
Vorgehen bei Wohnortwechsel
In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bisheriger Reisepass
- gegebenenfalls amtlicher Nachweis über die Änderung
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Neuenahr-AhrweilerBürgerinnen und Bürger können die digitalen biometrischen Passfotos in der benötigten Qualität direkt an den vorhandenen Geräten im Bürgerbüro anfertigen lassen. Das neue technische System PointID® zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess direkt bei der Antragstellung. Die Erfassung des Lichtbildes kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr 6 Euro; der Betrag ist bundesweit festgelegt.
Zusätzlich können die Bilder auch noch bei zertifizierten Fotodienstleistern angefertigt werden, der diese dann digital an die Behörde übermittelt.
Analoge, ausgedruckte Passbilder können nicht mehr angenommen und verarbeitet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Geltungsdauer: 10 Jahre
Rechtsgrundlage