Änderungen in der Weinbaukartei melden
WeinInformationsPortal (WIP)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen entfernen oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
In Rheinland-Pfalz melden Sie eine Rodung oder Pflanzung per Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei.
Zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Voraussetzungen
Sie müssen eine Rodung und/oder eine Pflanzung einer Rebfläche durchgeführt haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Meldeformular der zuständigen Behörde zur Rodung und Pflanzung von Rebflächen
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinWelche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: bis 31.05.
Die Meldung muss bis zum auf die Rodung oder Pflanzung folgenden 31.05. erfolgen.
Rechtsgrundlage
- § 6 Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts
- Artikel 147 Verordnung (EU) Nummer 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Art. 6 der Delegierten VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1)
- § 6 Weingesetz (WeinG)
- § 6a Weingesetz (WeinG)
- § 7d Weingesetz (WeinG)
- § 7e Weingesetz (WeinG)
- § 33 Absatz 1 Nummer 3 Weingesetz (WeinG)
- § 54 Abs. 1 Weingesetz (WeinG)
- § 50 Abs. 2 Nr. 4 Weingesetz (WeinG)
- § 29 Wein-Überwachungsverordnung