Dorferneuerung
Leistungsbeschreibung
Zur Förderung der Dorferneuerung gewährt das Land Rheinland-Pfalz Zuwendungen, die einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Entwicklung des Dorfes oder dörflichen Stadtteiles als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum dienen.
Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm können sowohl für Vorhaben kommunaler Träger (Stadteile, Ortsgemeinden) wie auch privater Träger (natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts) gewährt werden.
Aufgabenschwerpunkte des Programms
Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, wie zum Beispiel:
- Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten
- Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung
- Erhaltung und Erneuerung der ortsbildprägenden und regional typischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen
- Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
- Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landschaft
- Schaffung und Sicherung von Wohnstätten nahen Arbeitsplätzen
- Durchführung von Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation
Voraussetzung für die Förderung aus dem Dorferneuerungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz
Die Förderung setzt ein vom Ministerium des Innern und für Sport anerkanntes ganzheitliches - ggfs. fortgeschriebenes - Dorferneuerungskonzept der Gemeinde bzw. des Stadtteils voraus.
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erfüllt -insbesondere im Hinblick auf die Private Dorferneuerung-
in den Stadtteilen
- Bachem
- Heimersheim
- Heppingen
- Ramersbach
- und Walporzheim.
diese Fördervoraussetzung.
Das Förderprogramm Private Dorferneuerung dient in erster Linie der Wiederherstellung und Erhaltung ortstypischer Gebäude, um eine ansprechende Gestaltung alter Ortskerne zu erwirken. Die Gebäude sollen ihr ursprüngliches Erscheinungsbild erhalten und die regionaltypische Bauweise wiederspiegeln. Nicht förderfähig sind bereits begonnene oder bauunterhaltende Maßnahmen, wie z. B. Reparaturarbeiten, Anstreicharbeiten und Dachsanierung. Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Regel als Zuschuss gewährt. Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn die förderfähigen Ausgaben bei privaten Vorhaben mindestens 7.669 € je Einzelvorhaben betragen. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch die Kreisverwaltungen. Anträge sind über die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler der Kreisverwaltung vorzulegen.
- Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de
Rechtsgrundlage
- VV-Dorf_.pdf
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten zur „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) zuletzt geändert am 27. August 2010
- VV-Dorf_.pdf