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02.06.2023

Installation von Wärmepumpen – Was gilt es zu beachten?

Gestalterische Vorgaben und Lärmschutzaspekte

Nach der Flut wurden zur Sicherstellung der Wärmeversorgung der Gebäude diverse Wärmepumpen auf Hauswänden installiert – teils durch Fluthelfer. Bei der Installation der Geräte und der Verlegung notwendiger Anschlussleitungen standen pragmatische Lösungsansätze im Vordergrund. Die Einhaltung der stadtbildrelevanten Vorgaben der Gestaltungssatzungen geriet verständlicherweise oft in den Hintergrund. Teilweise wurden die Geräte auf der straßenzugewandten Seite platziert und beeinträchtigen seither das Stadtbild nachteilig.

Der Aufbau einer neuen Infrastruktur für erneuerbare Energien durch die Installation von Wärmepumpen hat Auswirkungen auf das städtebauliche Erscheinungsbild und die Belange des Denkmal- und Ensembleschutzes. Zudem ist davon auszugehen, dass bevorstehende Änderungen in der Energiepolitik die Nachfrage nach Wärmepumpen steigern werden.

Bei der Installation vom Wärmepumpen und der Auswahl des Anbringungsorts am Gebäude gilt es, eine bestmögliche Vereinbarkeit erneuerbarer Energien mit den Belangen des Erhalts eines schützenswerten und erhaltungswürdigen Stadtbildes - gerade innerhalb der historisch gewachsenen Innenstadtbereichen von Ahrweiler und Bad Neuenahr - zu erzielen. Daher sind bei der Auswahl der konkreten Position und der Geräte (Größe, Form, Farbe) energetische Erfordernisse mit baukulturellen Besonderheiten in Einklang zu bringen. Oft sind Einzelfallbetrachtungen unerlässlich. Vorranging sollten Anbringungsorte gewählt werden, die das städtebauliche Erscheinungsbild nicht nachteilig beeinträchtigen, z.B. wenn baulich möglich auf der straßenabgewandten Seite oder in Bereichen, die vom öffentlichen Straßenraum nicht oder so gut wie nicht einsehbar sind.

Die Stadtverwaltung weist daher darauf hin, dass bei der Installation von Wärmepumpen im Geltungsbereich der Gestaltungssatzungen stadtgestalterische Belange ausreichende Beachtung finden müssen – gleichwohl die Anlagen gemäß der Landesbauordnung nicht baugenehmigungspflichtig sind. Sofern die Vorgaben der Gestaltungssatzung aus besonderen Gründen nicht eingehalten werden können, ist eine Ausnahme in Form eines erforderlichen Abweichungsantrags bei der Stadtverwaltung zu beantragen.

 

Zudem sind beim Kauf und der Installation von Luft-Wärmepumpen lärmschutztechnische Aspekte zu berücksichtigen. Viele Geräte sind für eine enge Bebauung zu laut. Die Anlagen müssen so betrieben werden, dass von ihnen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm ausgehen. Deshalb ist es wichtig, schon beim Kauf auf Lärmschutz zu achten. Nachträgliche Maßnahmen sind häufig teuer und aufwendig. Hinweise zur Geräuschentwicklung der Luft-Wärmepumpen enthalten die technischen Datenblätter unter dem Stichwort „Schallleistungspegel“. Die auf dem Markt erhältlichen Geräte unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Schallemissionen stark. Der Schallleistungspegel eines leisen Geräts ist nicht höher als 50 Dezibel.

Weitere Informationen bietet u.a. das Faltblatt „Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Stand: Januar 2023 (www.lubw.de).