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28.03.2023

Balkonkraftwerke: Bei Installation Planungsparameter beachten

Stadt informiert über Genehmigungspflicht und gestalterische Vorgaben

PV-Module sollten das Balkongeländer möglichst passgenau verdecken. Foto: © DGS

Balkonkraftwerke sind derzeit aus den Werbeprospekten der Baumärkte nicht mehr weg zu denken. Diese werden derzeit bereits ab 700 Euro im Komplett-Paket einschließlich notwendiger Halterungen und Installationsmodule – sogenannter „plug-and-play-Installationen“ – angeboten.

Gleichwohl die Mini-Photovoltaikanlagen in der Regel relativ einfach zu installieren sind, gilt es in den Geltungsbereichen der Gestaltungssatzungen von Bad Neuenahr und Ahrweiler gestalterische Vorgaben zu beachten und einzuhalten. So hat sich der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung Ende Februar mit der Thematik beschäftigt. Dabei wurden Lösungen erarbeitet, wie das Bestreben des Einzelnen, seinen Strombedarf zu decken, mit dem öffentlichen Ziel, ein ansprechendes städtebauliches Erscheinungsbild zu erreichen, angemessen in Einklang gebracht werden kann.

Als Ergebnis der Beratung wurden Planungsparameter beschlossen. Nach denen können die Balkonkraftwerke auch im Geltungsbereich der Gestaltungssatzungen ausnahmsweise zugelassen werden. Um ein harmonisches, in sich stimmiges städtebauliches Erscheinungsbild zu wahren, ist es bedeutsam, dass die PV-Module das Balkongeländer möglichst passgenau in Breite und Höhe verdecken. Darüber hinaus sollen je Gebäude nur einheitliche PV-Module des gleichen Herstellers verwendet werden. Dabei sollen deren Neigungswinkel dem des Balkongeländers entsprechen. Ausnahmen zur Installation von Balkonkraftwerken an historischen Gebäuden sollen grundsätzlich nur in Einzelfällen erteilt werden.

Einzelheiten sind dem Bürger- und Ratsinformationssystem der Stadt unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de zu entnehmen (Rubrik „Bürgerservice“, „Bürger- und Ratsinformationssystem“, „Kalender“, Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  am 28.02.2023, TOP 2).

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass eine Ausnahme von der Gestaltungssatzung im Rahmen des erforderlichen Abweichungsantrags bei der Stadtverwaltung zu beantragen ist. Dem Antrag müssen entsprechende Unterlagen beigefügt sein, welche die zur Erteilung einer Ausnahme notwendigen Parameter nachweisen. Mitarbeitende der Abteilung Stadtplanung im Rathaus bieten hierzu kostenlose Beratungen und geben Informationen zu Fragen des Bauplanungsrechts sowie insbesondere zu den Gestaltungssatzungen in den jeweiligen Hauptgeschäftsbereichen (0 26 41 – 87 281 bzw. 87 157 sowie stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de).

So die Installation eines Balkonkraftwerks außerhalb der Geltungsbereiche der Gestaltungssatzung geplant ist, sind etwaige Regelungen der Bebauungspläne zu beachten. Die beschlossenen Gestaltungsparameter dienen hierbei als Orientierungshilfe.