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05.12.2022

Bau- und Planungsausschuss tagt

Am Dienstag, 6. Dezember, um 16.30 Uhr

Am Dienstag, 6. Dezember, findet um 16.30 Uhr im Sitzungssaal II des Rathauses, Hauptstraße 116, eine öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

1.

Objektplanung Teilumsetzung Hochwasser- und Starkregenvorsorge Außengebiet Heimersheim;

Vorstellung und Beratung der Planung sowie Ermächtigung zur Einleitung des Vergabeverfahrens und zur Auftragserteilung gemäß § 7a der Hauptsatzung

2.

Bebauungsplan "Kloster Calvarienberg" (Entwicklung und Nachnutzung des Klosters Calvarienberg)

a) Einstellung des mit Beschluss vom 01.03.2021 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens,

b) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB,

c) Beschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

3.

Bebauungsplan "Nördlich Großer Weg" (Baugebietserweiterung Lohrsdorf);

a) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB,

b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB

4.

"Teilbebauungsplan 1 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Hemmesser Straße bis zur Telegrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Georg-Kreuzberg-Straße)

a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren gemäß § 13 BauGB,

b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB,

c) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs,

d) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

5.

"Teilbebauungsplan 2 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Telegrafenstraße bis zur Wendel- und Jülichstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße)

a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren gemäß § 13 BauGB,

b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB,

c) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs,

d) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

6.

"Teilbebauungsplan 3 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Wendel- und Jülichstraße bis zur Landgrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße)

a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren gemäß § 13 BauGB,

b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB,

c) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs,

d) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

7.

Teilbebauungsplan 4 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch BauGB" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Landgrafenstraße bis zur Apollinarisstraße inkl. ihrer Bebauung und von der Hauptstraße bis zur Kreuz- und Lindenstraße)

a) Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren gemäß § 13 BauGB,

b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB,

c) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs,

d) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.