Menuebutton
Menü
Mapbutton
Karte
Suchbutton
Suche

22.11.2022

Rückstauklappen überprüfen und keine Abfälle in die Kanalisation geben

Städtisches Abwasserwerk informiert über Entwässerung und gibt Ratschläge

Das Schmutzwasser aus dem Stadtgebiet wird der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Untere Ahr (AZV) in Sinzig zugeführt. Anders ist dies beim Niederschlagwasser: das wird an mehreren Einleitstellen in den Vorfluter – in der Regel ist dies die Ahr – eingeleitet. Aus aktuellem Anlass bittet das städtische Abwasserwerk alle Einwohner nochmals darum, kein Putzwasser über die Hofabläufe oder die Straßengullys in den dahinterliegenden Niederschlagswasserkanal zu entsorgen. Stattdessen soll das Putzwasser über die Toilette dem Schmutzwasserkanal zugeleitet werden.

Aufgrund der Erfahrungen der aktuell laufenden Kanalreinigungs- und Kanaluntersuchungsarbeiten weist die technische Abteilung des Abwasserwerkes alle Eigentümer auf die allgemeine Entwässerungssatzung hin. Diese besagt auch, dass sich jeder Eigentümer eines an die städtische Kanalisation angeschlossenen Gebäudes gegen den Rückstau des Abwassers aus der Straßenleitung in die angeschlossenen Grundstücke zu schützen hat. Und dies sollte dann nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik der Fall sein.

Dieser Schutz stellen insbesondere vom Grundstückseigentümer in seinem privaten Bereich in die Abwasserleitungen (private Schmutzwasser- und Niederschlagsleitung, bzw. Mischwasserleitungen in den Stadtteilen Ramersbach und Kirchdaun) eingebaute Rückstauklappen dar. „Als Rückstauebene der öffentlichen Kanalisation gilt grundsätzlich die Straßenhöhe an der Anschlussstelle“, erläutert Werkleiter Dirk Weber. Demzufolge müssen sich die jeweiligen Gebäudeeigentümer gegen einen Rückstau bei unter der Straßenoberfläche liegenden Räumen im Rahmen der Eigenvorsorge absichern. An die Eigentümer wird appelliert, beschädigte oder fehlende Rückstauklappen zu ersetzen und die Funktionstüchtigkeit der Rückstauklappen zu überprüfen. „Bitte darauf achten, bei Schmutzwasserleitungen fäkaltaugliche Rückstauklappen einzubauen“, rät Weber.

Für die Absicherung der Einleitungsstellen im Gebäude ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Wer hierzu Hilfe benötigt, sollte sich an den Sanitär-Fachbetrieb seines Vertrauens wenden

Weiterhin weist das städtische Abwasserwerk dringend darauf hin, keine Abfälle in die Kanalisation zu geben. Dies bezieht sich insbesondere auf Baustoffe, Verputzreste, Farbreste, Kehricht, Müll, Schutt, Glas, Küchenabfälle, Asche, Zellstoffe, Textilien, Kunststoffe, hefehaltige Rückstände und auch Schlamm. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen: Diese illegale Einbringung von Bauabfällen zu Verstopfungen im Kanalsystem und einer damit einhergehenden Vollfüllung der Kanalisation bis zur Rückstauebene (Straßenoberfläche) führen kann.

„Gemeinsam mit den Einwohnerinnen und Einwohnern wollen wir den Wiederaufbau unserer Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gestalten und fortführen“, sagt Peter Diewald. Der Erste Beigeordnete weiter: „Zur Basis eines vertrauensvollen Miteinanders gehört dabei auch, dass wir gemeinsam unsere Infrastruktur schützen und absichern.“

 

Entwässerung im Stadtgebiet zumeist über Trennsystem

Das Abwasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler unterhält im Stadtgebiet ein öffentliches Kanalnetz von über 250 Kilometern. Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden entweder vermischt in einem Kanal (Mischwasser) oder in getrennten Kanälen (Trennsystem) gesammelt. In den Stadtteilen Ramersbach und Kirchdaun wird im Mischsystem und im übrigen Stadtgebiet im Trennsystem entwässert.

Beim Trennsystem ist im öffentlichen Straßenbereich ein separater Kanal für die Schmutzwasserableitung sowie für die Niederschlagwasserableitung vorhanden, an den die Hauseigentümer mit den jeweiligen privaten Hausanschlussleitungen angeschlossen sind. Der Übergabepunkt stellt jeweils die Grundstücksgrenze vom privaten zum öffentlichen Bereich dar.