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02.09.2022

Wiederaufbau der städtischen Infrastruktur schreitet voran

Städtisches Abwasserwerk bittet um Verständnis für Arbeiten an Wochenenden

Bei dem aktuellen Wiederaufbauprojekt zur finalen Reinigung sowie Zustandserfassung der städtischen Schmutzwasser- und Niederschlagwasserkanäle wurden dem Abwasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler durch das beauftragte Ingenieurbüro die ersten Erkenntnisse übermittelt. Im städtischen Kanalsystem ist festzustellen, dass insbesondere die Reinigungen der städtischen Kanalisation, welche unmittelbar nach der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 stattgefunden haben, den aktuell vorgefundenen Verschmutzungsgrad mit Ablagerungen maßgeblich positiv beeinflusst hat. Obwohl aktuell auch noch sehr stark verschmutze Hauptkanäle vorgefunden werden, ist dort überwiegend eine - wenn auch geringere - Durchgängigkeit gegeben. Dies ist entsprechend nur in solchen Gebieten gegeben, in denen die Kanalisation noch vorhanden ist. Bedauerlicherweise wurden vielfach in der unmittelbaren Nähe zur Ahr ganze Kanaltrassen irreparabel zerstört.

Das Abwasserwerk bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis dafür, dass die zur finalen Reinigung beauftragten Spülfirmen für eine zügige Reinigung und Zustandserfassung der 132 Kilometer betroffenen Kanalsystems – bei einer Gesamtkanallänge im Stadtgebiet von 252 Kilometern – auch an den Wochenenden und auch bis in den frühen Abend hineinarbeiten. Die Arbeiten im gesamten Stadtgebiet werden voraussichtlich bis zum zweiten Quartal 2023 andauern. Hierbei kann es zu geringen Lärmbelästigungen kommen. Die Firmen sind angewiesen, dass insbesondere die großen Spülfahrzeuge so abgestellt werden, dass es nur in geringem Maße zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. Dies lässt sich jedoch nicht gänzlich ausschließen, da die Kanäle überwiegend in den Verkehrswegen liegen.

Bei der Zustandserfassung, wurden am Übergang der privaten Kanalhausanschlüsse an das öffentliche städtische Kanalsystem, fehlende Rückstauklappen festgestellt. Hierzu appelliert das Abwasserwerk nochmals, dass sich jeder Grundstückseigentümer gegen einen Rückstau im Kanalnetz selber mittels Rückstauklappen auf seinem Grundstück absichern muss. Hierzu gehört auch eine regelmäßige Funktionsprüfung durch den Eigentümer oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen.

Soweit die Grundstücke über keine oder nicht mehr funktionierende Rückstauklappen verfügen, kann es bei den Kanalspülungen, die Voraussetzung für die Zustandserfassung sind, in den Häusern zu einer Geräuschentwicklung in den Abwasserrohren und einem geringfügigen Wasseraustritt aus den Geruchsverschlüssen an WC, Dusche, Waschbecken, etc. kommen.