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23.08.2022

Bauabfälle in der Kanalisation

Stadt appelliert für eine vorschriftsmäßige Entsorgung

Der Wiederaufbau im Ahrtal schreitet kontinuierlich voran. In Folge dessen ist auch eine rege Bautätigkeit in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler festzustellen.

In diesem Zusammenhang, findet derzeit die finale Reinigung der am 14./15. Juli 2021 überfluteten städtischen Kanäle und die damit einhergehende Schadensaufnahme statt.

Um allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Stadtgebiet auch in den aktuell für alle sehr herausfordernden Zeiten einen geregelten und ordnungsgemäßen Ablauf der Abwässer zu ermöglichen, appelliert das Abwasserwerk nochmals ausdrücklich, Bauabfälle nicht in die städtische Kanalisation einzuleiten. Dies betrifft insbesondere auch das Auswaschen und Abwaschen von Werkzeugen an Straßeneinläufen im öffentlichen Straßenbereich.

In den letzten Tagen wurde die Verwaltung vermehrt von besorgten Anwohnerinnen und Anwohnern darüber informiert, dass Farbeimer über Schachtdeckeln und Straßeneinläufen ausgespült wurden und Verputzreste und weitere Bauabfälle in die Kanalisation eingeleitet wurden.

Jegliche zweckentfremde Benutzung von Straßeneinläufe ist jedoch nicht zulässig. Grund hierfür ist, dass die Bauabfälle mit dem dort verlaufenden Regenwasser vermischt und somit unmittelbar in die Ahr abgeleitet werden. Das hieraus resultierende Verschmutzen der Umwelt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet.

Gerne steht die Stadtverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner bei Fragen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Bauabfällen zur Verfügung.