Menuebutton
Menü
Mapbutton
Karte
Suchbutton
Suche

18.08.2022

Windkraft und Naturschutz

Gefährden wir den Wald mit Windenergieanlagen?

Diese bereits vorhandene Kahlfläche kann durch umsichtige Projektierung für die Errichtung einer Windenergieanlage genutzt werden, sodass hier keine zusätzlichen Rodungen notwendig werden. Foto: Stadtverwaltung

Bei der Planung und Umsetzung von Windenergieanlagen im Forst besteht die Gefahr, dass die Aspekte Klimaschutz und Naturschutz in Konflikt geraten. Bei den betrachteten Flächen bei Ramersbach handelt es sich um Flächen im Forst, sodass auch hier Fragen zu Naturschutz aufkommen. Naturschutz und Klimaschutz müssen sich jedoch nicht ausschließen. So wurde bei dem Vorhaben in Bad Neuenahr-Ahrweiler besonders auf den Schutz des Forstes geachtet. Der Wald wurde in den letzten Jahren aufgrund von Sturm, Dürren und Borkenkäferbefall stark geschädigt. Aufgrund waldschützender Projektierung wurden die Standorte in enger Abstimmung mit der Forstverwaltung so gewählt, dass kein hochwertiger Waldbestand gerodet werden muss. Auch bezüglich der Zuwegung wird zu großen Teilen auf vorhandene Wege ausgewichen, welche verbreitert und auch für größere Fahrzeuge befahrbar gemacht werden. Durchschnittlich wird mit einer dauerhaften Rodungsfläche von 0, 6 ha pro Windrad gerechnet. Die versiegelte Fläche für eine Windkraftanlage ist im Verhältnis zur Waldfläche sehr gering und hat keine relevanten Auswirkungen auf den Wasserhaushalt.

Nicht zu vergessen: Die größte Gefahr für den Wald ist der Klimawandel. Bei zunehmender Hitze nimmt die Gefahr für Waldbrände zu. Aber auch Schädlinge und Borkenkäfer schwächen den Wald, genauso wie Sturm, Hitze und Dürren. Zwischen 2018 und 2020 wurden schätzungsweise 277.000 ha Wald in Deutschland durch diese Gefahren beschädigt. Aufgrund des Klimawandels steht der Wald daher vor enormen Herausforderungen. Bei der Standortsuche der einzelnen Anlagen sind die Planer an natur- und artenschutzrechtliche Bedingungen gebunden und müssen diese beachten. Diese sind weitreichend. Es wurde geprüft, dass die Fläche im Forst weder zu schützenden Baumbestand, noch besonders alten Baumbestand beinhaltet. Bäume, die älter als 120 Jahre sind, dürfen nicht für Windkraft gefällt werden, ebenso wie Wald in Naturschutzgebieten. So wird sichergestellt, dass Naturschutz und Windenergie auch im Forst vereinbar sind.